2017: Rückstände von Antibiotika in Fleisch knapp über Null

Antibiotika in Fleisch
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Wie die Untersuchungen des Jahres 2017 wieder zeigen: Fleisch ist in Bezug auf Antibiotika sicher und nicht gesundheitsgefährdend.

3.827 Proben landwirtschaftlicher Nutztiere – Rind, Kalb, Schwein, Geflügel und einige Produkte – sind 2017 amtlich auf Rückstände antibiotisch wirksamer Stoffe und entzündungshemmender Mittel untersucht worden. Im Ergebnis waren 99,84 % der Fleischproben rückstandsfrei. In lediglich sechs Proben (5 x Rind und 1 x Schwein) sind die Experten per modernster Analysetechnik fündig geworden. Hier wurden die erlaubten Höchstgehalte überschritten.

Das Ergebnis passt in seiner Größenordnung zu den Zahlen, die auf Bundesebene für ganz Deutschland vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, im Nationalen Rückstandskontrollplan veröffentlicht werden. Auch von hier aus Mecklenburg-Vorpommern werden die Ergebnisse dorthin gesendet und mit verrechnet.

Die festgestellten arzneilich wirksamen Stoffe schöpfen die sogenannten ADI – Werte (akzeptierte tägliche Aufnahmemengen durch den Menschen) in keinem Fall auch nur ansatzweise aus. Dennoch ist eine zielgerichtete Beprobung und repräsentative Überwachungsdichte weiterhin geboten, um auch die letzten Verstöße aufzudecken und eine entsprechende Sensibilisierung aller Tierhalter, Tierärzte und Schlachthofbetreiber zu erzielen. Der Nachweis von Antibiotika ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann neben der Aberkennung von EU-Fördermitteln, auch mit Haftstrafe geahndet werden.

Hintergrund

Die Untersuchung von Lebensmitteln auf Tierarzneimittelrückstände ist in verschiedenen Programmen, wie z. B. der bakteriologischen Fleischuntersuchung, dem Rückstandskontrollplan oder Landesprogrammen verankert.

Der Nationale Rückstandskontrollplan dient der gezielten Überwachung der bestimmungsgemäßen Anwendung zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe sowie der Kontrolle des Freiseins tierischer Primärprodukte von verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen. So entsteht eine Sammlung von Erkenntnissen über die Ursachen von Belastungen.

Die Probennahme erfolgt häufig in den Schlachtbetrieben. Es geht darum, festzustellen, ob Wartezeiten bei den geschlachteten Tieren eingehalten wurden und die gesetzlichen Höchstmengen zugelassener Präparate nicht überschritten sind. Außerdem wird auf Wirkstoffe geprüft, die keine Zulassung in der Tiermedizin haben. Diese Proben werden darüber hinaus sowohl in den Tierhaltungsbetrieben als auch auf der Einzelhandelsstufe entnommen.

Quelle und Pressekontakt LALLF M-V