60 Jahre HACCP – wie alles begann

Die Weltraumforschung gab den Anstoß.

HACCP ist die Abkürzung für: Hazard Analysis and Critical Control Points. Wörtlich übersetzt: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Das Konzept dient der Vermeidung von Gefahren im Zusammenhang mit der Produktion von Lebensmitteln, die zu einer Erkrankung oder Verletzung von Konsumenten führen können.

Kaum zu glauben, aber die Entstehungsgeschichte dieses weltweit verbreiteten Konzeptes ist die NASA: Die 1958 gegründete Behörde National Aeronautics and Space Administration, kurz NASA, gab im Jahr 1959 die Erstellung von Richtlinien für die Herstellung, Lagerung und Verarbeitung von zu 100 prozentig sicherer Weltraumnahrung in Auftrag.

Die damaligen Konzepte zur Fehlervermeidung hatten ihren Ursprung im Maschinenbau und waren für die Lebensmittelproduktion nicht geeignet. Aus diesem Grund entschied man sich für ein präventives Vorgehen, das man durch eine sehr genaue Dokumentation transparent und nachvollziehbar machte.

Schwierigkeiten machte zunächst die Ermittlung von Gefahren und deren Risikobewertung; es fehlte schlicht an Erfahrung. Es dauerte schließlich bis 1971, dass das Programm seinen Namen bekam, unter dem es bis heute bekannt ist.

In den 1970er und 1980er Jahren wurden verschiedene nationale und internationale Organisationen auf das neue HACCP-Konzept aufmerksam. Unter anderem auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es wurden Überlegungen angestellt, ob und in welcher Form eine generelle Anwendung des HACCP-Konzepts in der Lebensmittelproduktion möglich wäre.

Das HACCP-Konzept wurde weiterentwickelt. Aus anfänglichen drei wurden sechs und später sieben Grundsätze. Später wurden die sieben Grundsätze von der Codex-Alimentarius-Commission der WHO übernommen. Es sind:

1. Gefahrenanalyse (Hazard Analysis)

2. Kritische Kontrollpunkte (Critical Control Points)

3. Grenzwerte

4. Kontinuierliche Überwachung

5. Korrekturmaßnahmen

6. Dokumentation

7. Regelmäßige Verifizierung

Viele Staaten und Staatengemeinschaften haben das HACCP-Konzept mittlerweile gesetzlich verankert. In der Europäischen Union (EU) ist die Verpflichtung zu HACCP in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene geregelt. Die Verordnung gehört zum so genannten „Hygienepaket“ der EU und gilt verbindlich für alle Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2006.

Quelle: Rüdiger Lobitz, www.bzfe.de