Erdbeeren und Melonen getestet – keine Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten

„In den kürzlich untersuchten zehn Proben Erdbeeren und zehn Proben Wassermelonen sind nur geringste Mengen an für dieses Obst zulässigen Pflanzenschutzmitteln gefunden worden“, sagt Helmar Tardel, Abteilungsleiter für Schadstoff- und Rückstandsanalytik des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock. „Damit ist ein Verzehr bedenkenlos möglich“.

Die Erdbeeren stammten ausnahmslos aus konventioneller deutscher Erzeugung, acht aus M-V. Eine Probe enthielt keine Rückstände. Die anderen Erdbeerproben enthielten im Durchschnitt 4,8 Wirkstoffrückstände. Für die eingesetzten Pflanzenschutzmittel (PSM), meist Fungizide, gibt es gesetzlich festgeschriebene Höchstgehalte. Die Ausschöpfung der Höchstgehalte betrug 0,4 % bis 28,6 %. Das bestätigt die Größenordnung, die auch in der Vergangenheit im LALLF ermittelt wurde.

„Erdbeeren sollten – wie alle Früchte, die man ungeschält isst – vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden“, empfiehlt Tardel. „Untersuchungen belegen, dass dadurch die Gehalte von Mitteln gegen Pilzbefall halbiert werden können. Aber auch mikrobielle Belastungen sind so zu mindern“, ergänzt er.

Die konventionell erzeugten Wassermelonen aus Spanien (8 Proben), der Türkei (1) und Griechenland (1) wurden ebenfalls dem Handel in M-V entnommen. Sie enthielten erfreulich wenige Rückstände an PSM. In drei der spanischen Proben war jeweils ein PSM-Rückstand nachweisbar. Dabei handelte es sich zweimal um ein Insektizid und einmal ein Fungizid.

Hintergrund

Fungizide sind Mittel, die die Pflanze, vor allem die Früchte, vor Pilzbefall schützen sollen. Damit sind die empfindlichen Erdbeeren auch nach der Ernte weniger für Fäulnis anfällig. Der Einsatz der Fungizide ist also der leichten Verderblichkeit von Erdbeeren und anderen Früchten geschuldet. Die Mittel helfen, dem Verbraucher eine unverdorbene Ware anbieten zu können.

Höchstgehalte von zugelassenen PSM werden mit hohen Sicherheitsfaktoren zu toxikologischen Grenzwerten berechnet. Die Überprüfung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Bereich Pflanzenschutzmittel beugt unsachgerechter Anwendung vor und trägt zum gesundheitlichen Verbraucherschutz bei.

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Quelle: LALLF