EU-Höchstgehalte für Cadmium in Säuglings- und Kleinkindernahrung ausreichend

Stellungnahme Nr. 026/2018 des BfR vom 07. August 2018: Exposition gegenüber Blei sollte grundsätzlich auf das erreichbare Minimum reduziert werden.

Cadmium und Blei kommen natürlicherweise in der Erdkruste vor und können von dort durch natürliche und anthropogene Prozesse freigesetzt werden und so in die Nahrungskette gelangen. Da diese Stoffe die menschliche Gesundheit schädigen können, gelten in der Europäischen Union bereits strenge gesetzliche Regeln für Säuglings- und Kleinkindernahrung. Diese müssen aber immer wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dabei fließen unter anderem aktuelle Ergebnisse der behördlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung mit ein.

Auf Grundlage der Gehaltsdaten aus dem Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) 2015 und dem Monitoring 2015 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Gehalte von Blei und Cadmium in Säuglings- und Kleinkindernahrung gesundheitlich bewertet.

Dabei kommt das BfR für Deutschland zu dem Ergebnis, dass bei den geprüften Produkten der Kategorie „Milchnahrung in Pulverform“ und „verzehrsfertig“ sowie „Getreidebeikost in Pulverform“ und „verzehrsfertig“ eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Cadmium aktuell nicht wahrscheinlich ist. Dies gilt für Kinder der Altersgruppe 0,5 bis < 3 Jahre sowohl bei durchschnittlichem als auch bei hohem Verzehr. Das BfR leitet aus den vorliegenden Daten aus gesundheitlicher Sicht keine Erfordernisse für eine Absenkung der Höchstgehalte ab.

Bei der Bewertung des Bleigehalts in Säuglings- und Kleinkindernahrung wurde der „Margin- of-Exposure (MoE)-Ansatz“ herangezogen. Bei Stoffen, wie z. B. Blei, für die keine Aussage über eine „sichere“ Aufnahmemenge möglich ist, gibt dieser Ansatz Hinweise auf die Dring- lichkeit, mit der Maßnahmen erforderlich sind. Als Grundlage für die gesundheitliche Beurteilung der Aufnahme von Blei durch Säuglinge und Kleinkinder diente der BMDL 01 -Wert für Entwicklungsneurotoxizität von 0,5 Mikrogramm (μg) pro Kilogramm (kg) Körpergewicht pro Tag. Die Aufnahme von Blei lag sowohl für Kinder mit durchschnittlichem Verzehr der geprüften Produkte als auch für die Vielverzehrer unter halb dieses Wertes. Grundsätzlich bleibt das BfR aber bei der Einschätzung, dass bezüglich der entwicklungsneurotoxischen Wirkung bei Kindern keine sichere Aufnahmemenge für Blei benannt werden kann. Die Exposition sollte dementsprechend auf das erreichbare Minimum reduziert werden.

Muttermilch bleibt die ideale Nahrung für Säuglinge. Wegen der gesundheitlichen Vorteile für Mutter und Kind empfiehlt das BfR, Säuglinge mindestens bis zum Beginn des fünften Monats ausschließlich und nach Einführung von angemessener Beikost weiter zu stillen, so lange Mutter und Kind es wünschen. Werden Säuglinge jedoch nicht oder nicht voll gestillt, brauchen sie industriell hergestellte Säuglingsnahrung. Diese Produkte enthalten lebenswichtige Nährstoffe und bieten Eltern weiterhin eine Alternative zum Stillen. Generell gilt: Kinder sollen frühestens ab dem fünften Lebensmonat und spätestens ab dem siebten Lebensmonat Beikost erhalten, um Muttermilch oder Muttermilchersatzprodukte zu ergänzen.

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Quelle: BfR