Mineral- oder Leitungswasser: Darauf sollten Sie bei der Zubereitung von Baby-Nahrung achten 

Viele Babys reagieren empfindlich auf Wasser mit Kohlensäure. Nach dem Genuss schmerzt das Bäuchlein. Doch was geschieht mit dem Sprudel beim Zubereiten von Säuglingsnahrung? Immerhin tragen zahlreiche Sorten von Mineralwasser den Hinweis „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“.

Das fragte eine Verbraucherin online im „Forum Lebensmittel und Ernährung“ der Verbraucherzentrale Thüringen. Es antwortet Fachberaterin Julia Müller:

Mineralwasser kann bedenkenlos zum Kochen von Säuglingsnahrung verwendet werden. Denn beim Erhitzen verdampft die Kohlensäure zu Kohlendioxid. Sie entweicht. Wer mit Mineralwasser für sein Baby kocht, sollte nur Produkte verwenden, die den Hinweis „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ tragen. Bei ihnen ist der Anteil an beispielsweise Fluorid, Natrium, Nitrat oder Nitrit begrenzt. Bei anderen Mineralwassern könnte der Mineralstoffgehalt für Babys zu hoch sein.

Stehendes Leitungswasser ablaufen lassen

Generell kann zur Zubereitung von Säuglingsnahrung Trinkwasser aus der Leitung genutzt werden. Das wird in Deutschland gut kontrolliert und ist für Säuglinge bestens geeignet. Aber: Lassen Sie das Leitungswasser ablaufen, bis nur kaltes kommt. Damit wird das stehende Wasser entfernt, welches eventuell Keime enthalten kann. Das Ablaufwasser macht sich gut, um die Blumen zu gießen.

Eine Ausnahme gibt es beim Leitungswasser: Sind im Haus alte Blei- oder Kupferrohre verlegt, sollten Sie auf säuglingsgerechtes Mineralwasser ausweichen.

In Wasserfiltern bilden sich schnell Keime

Keime können sich in Wasserfiltern leicht vermehren. Säuglingsnahrung sollte deshalb nicht mit Wasser aus Wasserfiltern zubereitet werden.

Haben Sie Fragen rund um Lebensmittel und Ernährung? Die Experten der Verbraucherzentrale Thüringen antworten. Das Forum finden Sie unter www.vzth.de bei „Projekte & Services“. Eine kostenlose telefonische Beratung findet immer dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr unter (0361) 555 14 27 statt.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.