Qualität und Vermarktung von Olivenölen in der Europäischen Union

Qualität und Vermarktung von Olivenölen
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Vorbemerkung

Durch den Vertrag von Lissabon ist seit Januar 2014 eine neue Kategorie von Rechtsakten möglich geworden. Es handelt sich hierbei um den

  • delegierten Rechtsakt
  • Durchführungsrechtsakt

Bei einem delegierten Rechtsakt überträgt der Gesetzgeber – also das Europäische Parlament oder der Europäische Rat – der Kommission die Befugnis zum Erlass von Maßnahmen, die er selbst erlassen könnte (Delegation legislativer Befugnisse). Während die Kommission beim delegierten Rechtsakt einen bestehenden Gesetzgebungsakt ergänzt oder abändert und damit im Auftrag des Rates und Parlamentes tätig wird, dient der Erlass von Durchführungsrechtsakten der Schaffung einheitlicher Bedingungen für die einzelnen Mitgliedstaaten zur Durchführung und Umsetzung eines Rechtsaktes.

Er gehört damit zum eigentlichen Tätigkeitsfeld der Kommission und ist dem Bereich der Gesetzesanwendung und Ausführung zuzuordnen. Die bestehenden Verordnungen sind daher zu überarbeiten und entweder als delegierte Verordnung oder Durchführungsverordnung neu zu veröffentlichen.

Für den Bereich der Olivenölregelungen heißt dies, dass alle Grenzwerte oder sonstigen rechtlichen Bestimmungen wie z.B. die Probenahme in einem delegierten Rechtsakt erlassen werden, während z.B. die Analysenmethoden zu den Durchführungsrechtsakten gehören.

Weiter sei darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Dokument um eine rechtlich unverbindliche Erläuterung zu den geltenden Rechtsvorschriften handelt, die wir mit wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie Wissen aus der täglichen Praxis angereichert haben. Dieses Dokument dient in erster Linie dazu, Inverkehrbringern von Olivenölen auf dem deutschen Markt einen Leitfaden an die Hand zu geben. Für eine abschließende rechtliche Würdigung eines Olivenöls bzw. der Etikettgestaltung einer Olivenölfertigpackung sind immer die primären Rechtsquellen sowie ggf. die Hilfe eines Gutachters zu bemühen.

Haftungsansprüche gegen die Autoren, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

Dieses Dokument richtet sich in erster Linie an deutschsprachige Inverkehrbringer von Olivenölen, die sich mit der Kennzeichnung beschäftigen. Um diesen Inverkehrbringern die Gestaltung eines beanstandungsfreien Etiketts zu ermöglichen, haben wir die strengst möglichen Auslegungen der Kennzeichungsvorschriften angewandt. Diese Erkenntnisse erlangen wir aus Gesprächen mit Handel, Überwachungsbehörden, Fachanwälten für Lebensmittelrecht und in direkter Rücksprache mit der Europäischen Kommission.

Vollständiges Dokument

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Fettwissenschaft e.V. (DGF)