Salat “to go” und Obst “fresh cut”: Gesunde Verlockung für zwischendurch?

Ob Halbfertigsalat, Obststücke, Wrap oder Sandwich – in jedem Supermarkt, Discounter und am Bahnhof gibt es frische Snacks zum Mitnehmen. Alle diese Produkte sind für den sofortigen Verzehr zubereitet. Was gilt es zu beachten? Wir geben wichtige Tipps.

„Wenn Lebensmittel während der Herstellung nicht erhitzt werden, findet auch keine aktive Abtötung der Mikroorganismen statt“, warnt Gisela Horlemann, Ernährungsexpertin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Deshalb sollte aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bzw. Verbrauchsdatum beim Kauf nicht ausgereizt, also das Produkt möglichst frisch hergestellt sein. Braune Stellen, welke Blätter oder viel Fruchtwasser am Behälterboden sind Zeichen von längerer Lagerung. Gewölbte Deckelfolien bedeuten fortgeschrittene Gärung und damit Verderb.

Besondere Vorsicht beim Umgang mit rohen Produkten gilt für Schwangere, Stillende, Kleinkinder und immungeschwächte bzw. alte oder kranke Personen. So warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung z.B. vor aufgeschnittenen, nicht gekühlten Melonen, da diese säurearmen Früchte ein günstiges Substrat für Bakterien darstellen. Vor allem die für Schwangere gefährlichen Listerien vermehren sich selbst bei Kühlschranktemperaturen.

Der VSB empfiehlt: Selbst zubereitete Pausensnacks sparen Geld, Plastik, Zusatzstoffe und bedeuten Frische. Wir unterstützen Firmen mit Aktionen, Kochevents und geführten Rundgängen durch Supermärkte.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: salat to go und obst fresh cut

Quelle: Verbraucherservice Bayern