„Superfood“ – hält nicht, was der Name verspricht

Untersuchungsergebnisse 2017

Unter dem rechtlich nicht geregelten – aber wie der Markt beweist offensichtlich gelungenen – Marketingbegriff werden überwiegend pflanzliche Lebensmittel, meist exotischer Herkunft, vertrieben. Häufig handelt es sich um Pflanzenpulver oder getrocknete Früchte, die nur in kleinen Mengen (löffelweise) verzehrt werden sollen. Sie sind vielfach auch als Nahrungsergänzungsmittel in verkapselter Form oder als Pressling erhältlich.

Der Gruppe „Superfood“ werden u.a. Produkte wie Moringa Oleifera-Pulver, Gersten- und Weizengraspulver, Gojibeeren, Chiasamen, Spirulina-Algen, Maca-Wurzelpulver und auch Blütenpollen zugerechnet. Sehr häufig suggeriert die Bewerbung auf der Verpackung und vor allem im Internet dem Verbraucher, dass diese Produkte einen besonders hohen Nährstoffgehalt aufweisen und mit dem Verzehr ein gesundheitlicher Zusatznutzen verbunden ist.

Hintergrund

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse und Belastungssituation hinsichtlich der Rückstände an Pestiziden und bestimmten Kontaminanten in „Superfood“ in den Jahren 2015 und 2016, wurde diese Thematik auch im Berichtsjahr 2017 schwerpunktmäßig als Projekt im Rahmen des Ökomonitorings weiterverfolgt. Den vollständigen Bericht dazu finden Sie hier.

Über Untersuchungsergebnisse von Moringa Oleifera-Blattpulver berichteten wir bereits 2016 und 2017.

Die untersuchten Probenarten und das Untersuchungsspektrum von „Superfood“ wurden 2017 ausgeweitet. Neben den Untersuchungen auf Rückstände an Pestiziden und bestimmten Kontaminanten wurde nun auch ein vertieftes Augenmerk auf mikrobiologische Belastung, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Bestrahlung, Pyrrolizidinalkaloide sowie die Überprüfung der Kennzeichnung und Bewerbung gelegt.

Vollständiger Beitrag

Quelle: CVUA Karlsruhe