vzbv zur Entscheidung über den Richtlinienvorschlag der EU zur Reduzierung von Plastikmüll

Der von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf zur Reduzierung der Auswirkungen von Einwegplastik wird im Oktober 2018 im EU-Parlament diskutiert und abgestimmt. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Mit diesem Vorstoß gegen Plastikmüll will die EU eines der brisantesten Umweltprobleme unserer Zeit angehen. Das begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

„Die Verbraucher machen sich berechtigte Sorgen wegen der Verschmutzung der Umwelt mit Plastik. Müllstrudel im Meer und Plastikmüll an den Stränden belegen deutlich, dass der Verbrauch von Einweg-Plastik reduziert werden muss. Plastik zerfällt in der Umwelt in immer kleinere Teile und landet in Form von Mikroplastik früher oder später auf dem Teller des Verbrauchers“, so Ingmar Streese, Geschäftsbereichsleiter Verbraucherpolitik beim vzbv.

Verbraucher akzeptieren Verbote

Der aktuellen Umfrage zufolge ist die große Mehrheit der Verbraucher (79 Prozent) mit den von der Kommission vorgeschlagenen Verboten von Strohhalmen, Wattestäbchen und Plastikbesteck einverstanden.

Bei der richtigen Entsorgung von Einwegplastik haben Verbraucher hingegen Schwierigkeiten. 17 Prozent wissen z.B. auch nicht, dass man Luftballons nicht einfach in die Umwelt werfen kann. Besonders ärgerlich: viele Verbraucher (75 %) glauben den Versprechungen der Hersteller und halten „Bio-Plastik“ und „kompostierbares Plastik“ für unbedenklich.

Aber der Trend geht in die richtige Richtung. Denn 90 Prozent der Befragten wünschen sich, dass ihnen beim Kauf gar keine unnötigen Verpackungen mehr angeboten werden.

Eine Trendwende gelingt nur mit konkreten Zielvorgaben

Das EU-Parlament muss dafür sorgen, dass die ambitionierte Initiative der EU-Kommission  eine Trendwende zu weniger und umweltfreundlichen Verpackungen tatsächlich herbeiführt. „Verbote von bestimmten Produkten dürfen keine reine Symbolpolitik sein, nur der vorgeschlagene Maßnahmenmix und konkrete Ziele bei der Verringerung von Einwegplastik können langfristig einen Systemwandel zur Kreislaufwirtschaft ermöglichen“, so Ingmar Streese.

Konkrete Verbesserungen des vzbv am Richtlinienentwurf sind u.a.:

Vorbeugung von Verlagerungseffekten

Plastikverpackungen könnten durch Verpackungen aus anderen nicht ökologischen Materialien ersetzt werden, wie z. B. Aluminium oder Pappe. Deswegen müssen Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die solche Verlagerungseffekte verhindern.

Einheitliche Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg

Die Richtlinie sieht einheitliche Kennzeichnungen vor, die auf richtige Entsorgungswege hinweisen. Zusätzlich sollte aber auch eine einheitliche und verbindliche Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegverpackungen bei Getränken eingeführt werden. Denn hier herrscht große Unsicherheit beim Verbraucher.

Sensibilisierungsmaßnahmen für Verbraucher

Die Akzeptanz der Verbraucher von Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikeinträgen ist entscheidend, denn sie können durch ihr Verhalten zur Vermüllung (Littering) beitragen. Hintergrundwissen und Handlungsalternativen müssen dabei zielgruppengerecht vermittelt werden.

Weitere Ergänzungen und Änderungsvorschläge sind in der Stellungnahme „Mehrweg statt Einweg“ ausgeführt.

Verbraucherinformationen rund um das Thema Plastik finden sich auf den Seiten der Verbraucherzentralen www.verbraucherzentrale.de/Plastik

Quelle und Pressekontakt vzbv