Hygieneführerschein: Mehr Sachkunde für fachfremde Neu-Gastronomen erforderlich

Seit Jahren stellen amtliche Lebensmittelkontrolleure zahlreiche Hygienemängel fest, vor allem in kleinen handwerklichen Unternehmen und in gastronomischen und gemeinschaftsverpflegenden Betrieben.

2016 beanstandeten sie wiederholt in mehr als jedem fünften der kontrollierten Betriebe aus den genannten Branchen Verstöße in der Betriebshygiene, bei der Kennzeichnung oder im Hygienemanagement. Vor allem fachfremde Newcomer haben Hygienedefizite und machen unbewusst aufgrund mangelnder Fachkompetenz Fehler.

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure fordert deshalb, dass fachfremde Neueinsteiger vor Eröffnung ihres Lebensmittelbetriebes quasi einen Hygieneführerschein verpflichtend absolvieren sollen. Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer haben bereits auf ihrer Sitzung im Juni 2018 beschlossen, dass ein solcher Sachkundenachweis über Basishygiene gemäß Anlage 1 zur Lebensmittelhygieneverordnung (§ 4 Abs.1 Satz 1) erforderlich ist. Der Bund soll nun prüfen, ob und wie ein solcher Sachkundenachweis gesetzlich verankert werden kann.

Bis jetzt müssen bei einer Betriebseröffnung nur diejenigen Gaststätten- oder Imbissbetreiber, die Alkohol ausschenken wollen, an einer sogenannten Unterrichtung im Gaststättengewerbe nach § 4 Absatz 1 des Gaststättengesetzes teilnehmen. Eine Lernkontrolle ist nicht verpflichtend vorgesehen. Wie die Beanstandungen der Lebensmittelkontrollen zeigen, reichen bisherige Maßnahmen offensichtlich nicht aus.

Quelle: Ute Gomm, www.bzfe.de