Ölmüh­len be­grü­ßen EU-Grenz­wert für Trans­fet­te

OVID fordert jedoch Entfall der Härtungskennzeichnung auf Lebensmitteln.

Die EU-Kommission hat gestern einen Gesetzentwurf zur Begrenzung von Transfetten in Lebensmitteln veröffentlicht. Demnach sollen ab 2021 die Gehalte von industriellen trans-Fettsäuren (TFA) auf zwei Prozent begrenzt werden.

OVID begrüßt diesen Schritt. „Durch innovative Verfahren ist es der Branche bereits heute möglich, den vorgeschlagenen Grenzwert einzuhalten. Jedoch fehlt im Entwurf die Streichung der gesetzlich vorgeschriebenen und irreführenden Kennzeichnung der Fetthärtung auf Lebensmitteln.

Den Unterschied zwischen bedenklicher Teil- und unbedenklicher Vollhärtung versteht kein Verbraucher. Wir fordern daher die Abschaffung der irreführenden Härtungskennzeichnung. Sie verwirrt mehr, anstatt aufzuklären“, so Gerhard Brankatschk, stellvertretender Geschäftsführer von OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Härtungskennzeichnung wurde vor Jahren eingeführt, um auf Produkte mit hohen Gehalten an Transfetten hinzuweisen. Die bevorstehende Einführung des Grenzwertes für Transfette macht diese Kennzeichnung nun jedoch obsolet.

Die Härtung verleiht Pflanzenölen eine bessere Konsistenz, dies macht etwa Margarine oder Brotaufstriche streichfähig und ist für viele Lebensmittel erforderlich.

Quelle und Pressekontakt OVID