Arzneimittel vs. Nahrungsergänzungsmittel: die Unterschiede erklärt

Nahrungsergänzungsmittel
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Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel sind auf den ersten Blick oft nicht voneinander zu unterscheiden. Nahrungsergänzungsmittel werden wie Arzneimittel als Kapseln, Flüssigampullen oder Tabletten angeboten und auch über Apotheken vertrieben. Nahrungsergänzungsmittel sind jedoch keine Arzneimittel. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist auf die Unterschiede bei der Einnahme, den Zulassungsvoraussetzungen und der Kennzeichnung hin.

Nahrungsergänzungsmittel enthalten meist Vitamine, Mineralstoffe oder pflanzliche Inhaltsstoffe in konzentrierter Form und werden häufig als „sanft wirksame“ Alternative zu Arzneimitteln angesehen. Doch schon in puncto Notwendigkeit werden die Unterschiede der beiden Produktgruppen deutlich. Während Arzneimittel der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten dienen, werden Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht benötigt:

„Gesunde Personen, die sich ausgewogen ernähren, sind nicht zusätzlich auf Nahrungsergänzungsmittel angewiesen. Lediglich in Einzelfällen kann es sinnvoll sein, bestimmte Nährstoffe zusätzlich einzunehmen, zum Beispiel Folsäure während der Schwangerschaft. Da pflanzliche Präparate relevante Neben- und Wechselwirkungen haben können, sind sie zudem nicht immer harmlos“, erklärt Dr. Andreas Zapf, Präsident des LGL.

Unterschiede bereits bei Zulassung und Kennzeichnung

Arzneimittel dürfen erst nach einem behördlichen Zulassungsverfahren und der Erteilung einer Genehmigung in den Verkehr gebracht werden, in dem ihre Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde. Auch nach ihrer Zulassung werden sie fortlaufend am Markt überwacht. Ferner müssen Arzneimittel mit detaillierten Informationen sowohl auf ihrer Verpackung, als auch im Beipackzettel versehen sein, unter anderem über das Anwendungsgebiet, den Wirkstoff, die Dosierung, mögliche Nebenwirkungen und Warnhinweise. Dies gilt auch für pflanzliche Arzneimittel.

Nahrungsergänzungsmittel müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lediglich angezeigt werden, einer Prüfung vor dem Inverkehrbringen bedarf es nicht. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die der Ergänzung der Ernährung dienen. Daher ist die Menge der Stoffe mit ernährungsspezifischer Wirkung bezogen auf die tägliche Verzehrsmenge anzugeben.

Nahrungsergänzungsmittel müssen keine spezifischen Angaben über den Verwendungszweck beinhalten, sie dürfen allerdings auch nicht mit Aussagen beworben werden, die den Eindruck erwecken, sie wären zur Therapie oder Prävention von Erkrankungen geeignet.

Die tatsächliche Menge an Vitaminen und Mineralstoffen kann bis zu 45-50 % mehr bzw. bis zu 20 % weniger von der Verpackungsangabe abweichen. Die Überwachungsbehörden der Länder prüfen Nahrungsergänzungsmittel wie alle anderen Lebensmittel risikoorientiert und stichprobenartig, die Verantwortung für die Sicherheit des Produkts trägt primär der Hersteller als Lebensmittelunternehmer.

„Auch wenn Nahrungsergänzungsmittel im Einzelfall nahezu gleich hohe Qualitätsanforderungen wie Arzneimittel erfüllen mögen – auf eine ähnliche Wirkung darf nicht geschlossen werden. Zur zuverlässigen Behandlung von Krankheiten sind ausschließlich Arzneimittel geeignet“, betont Zapf abschließend.

Weiterführende Informationen im Flyer „Nahrungsergänzungsmittel – Eine preiswerte Alternative zu Arzneimitteln?“

Quelle:  LGL – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit