Geschlechtserkennung im Ei: Praxisreife muss Massstab sein!

Mit erheblicher Irritation und großer Sorge reagiert die deutsche Geflügelwirtschaft auf den plötzlichen Vorstoß von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, bei einem Pressegespräch am Donnerstag, 8. November, eine laut Ministerium „praxisreife Methode“ zur Geschlechtsbestimmung im Ei vorstellen zu wollen. Diese Ankündigung nimmt der ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. zum Anlass, erneut die aus Sicht der Wirtschaft nötigen Kernanforderungen an ein solches Verfahren zu formulieren.

„Es gilt unser uneingeschränktes Bekenntnis zum schnellstmöglichen Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken, sobald eine wirkliche Alternative vorliegt“, sagt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. An das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei hat die Branche klare Erwartungen, ohne dabei eine bestimmte Methode zu favorisieren: „Es muss die beste Technik zur Anwendung kommen, die einen echten Fortschritt darstellt. Das können auch mehrere Systeme nebeneinander sein.“

Zentrale Voraussetzung für die Integration einer In-ovo-Geschlechtsbestimmung in die Arbeitsabläufe deutscher Brütereien ist eine wirkliche Praxistauglichkeit, wofür nach Einschätzung der Branche eine Sortier-Kapazität von rund 100.000 Eiern pro Tag erforderlich ist. Das vom Ministerium als praxisreif bezeichnete SELEGGT-Verfahren dürfte mit nach eigenen Angaben derzeit 3.500 Eiern pro Stunde weit hinter dieser Kapazität zurückbleiben. Eine echte Praxisreife erfordere zudem noch mehr, mahnt Ripke: „Der Stand der Technik muss sicher erreicht sein und es muss lieferfähige Hersteller geben, die diese Technik flächendeckend für den bundesweiten Einsatz anbieten können – zu verhältnismäßigen Anschaffungspreisen.“

„Voreilig von einer ,Praxisreife‘ zu sprechen, verkennt die tatsächlichen Gegebenheiten in der Wirtschaft“, kritisiert ZDG-Präsident Ripke die Ankündigung als „nicht zu Ende gedacht“, da diese einen quasi sofortigen Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken als machbar suggeriere. „Wir sind in höchstem Maße besorgt, dass die Veterinärbehörden mit der voreiligen Feststellung des Ministeriums das Töten der Hahnenküken als unbegründet bewerten“, beschreibt Ripke die juristische Dimension und die möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaft. „Eine derart vorschnelle Äußerung ist geeignet, ganze Existenzen unserer innovativen und weltweit geschätzten Brütereien aufs Spiel zu setzen. Alle Beteiligten sollten sich hier ihrer Verantwortung bewusst sein.“

Aus Sicht der Gesellschaft dürfte die ethische Dimension von hoher Bedeutung sein. Eine Methode, die zum Beispiel am dritten Tag misst, wenn noch kein Embryo erkennbar ist, dürfte mehr Akzeptanz finden als eine, die am neunten Bruttag detektiert. „Das wiederum ist für das künftige Image der Geflügelwirtschaft nicht ohne Belang“, so ZDG-Präsident Ripke. „Gerade in einer Phase schneller Weiterentwicklungen sollten wir alle nicht auf einen zeitlichen Wettlauf in Monaten, sondern auf das am Ende beste Verfahren schauen. So sollte vielversprechenden Hinweisen aus Kanada und von der Uni Leipzig zur möglichen spektroskopischen Geschlechtsbestimmung am geschlossenen, unversehrten Ei weiter nachgegangen werden.“

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Quelle: ZDG