Leitsätze für Gemüsesaft und Gemüsenektar

Gemüsenektar
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Kann Gemüse auch flüssig genossen werden?

Gemüse kann man nicht nur roh, gedünstet oder gekocht essen, man kann es auch in flüssiger Form als Saft oder Nektar trinken. Besonders beliebt ist zum Beispiel Tomatensaft, der vor allem beim Fliegen gut schmeckt. Ist es immer Saft, der ins Glas kommt oder doch Nektar? Worin unterscheiden die sich eigentlich? Wie ist Gemüsesaft beschaffen und wie Gemüsenektar? Das beschreiben die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission.

Während Gemüsesaft unverdünnt ist, enthält Gemüsenektar zusätzlich zu einem Mindestgehalt von 40 Prozent Gemüsesaft und/oder -mark auch zugesetztes Wasser. Für den leichteren Transport kommt oft das Verfahren des Konzentrierens zum Einsatz – also das schonende physikalische Abtrennen eines Teils des natürlichen Wassergehalts.

Danach wird die bei der Konzentrierung entzogene Menge an Wasser wieder hinzugefügt. Da tiefgefrorenes Gemüse mit seinen frisch geernteten Verwandten qualitativ vergleichbar ist, wird es ebenfalls zur Herstellung von Gemüsesäften und -nektaren verwendet.

Zur Haltbarmachung werden ausschließlich physikalische Verfahren eingesetzt. Stoffe wie z. B. L-Ascorbinsäure können zum Schutz vor Oxidation verwendet werden. Auch Zutaten für die geschmackliche Optimierung sind verkehrsüblich, seien es Salz, Essig, Honig, Zuckersirup oder Gewürze und Kräuter.

Bei den Beschaffenheitsmerkmalen sind die Leitsätze weniger tolerant: Gemüsesaft oder -nektar hat prinzipiell dieselbe charakteristische Farbe, das Aroma und den Geschmack der betreffenden Gemüseart, andernfalls gilt er als wertgemindert.

Und: Zum ungetrübten Genuss gehört auch die Tatsache, dass Höchstwerte in den Leitsätzen beschrieben werden, z. B. für den Säuregehalt. Auch die Mischungen verschiedener Säfte werden beschrieben, wie für Gemüsesaft-Cocktails.

Vollständige Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission

Quelle: BZfE, www.bzfe.de