Bienenschädliche Neoniks im Freiland nicht mehr zulässig

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner beendet Export von Neonik-Saatgut.

Neonikotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam dürfen seit dem 19. Dezember 2018 für die Anwendung im Freiland nicht mehr verkauft und angewendet werden. Ab dem 1. April 2019 ist auch der Export von derart gebeiztem Saatgut in Ländern außerhalb der EU nicht mehr zulässig. Bis dahin kann gebeiztes Saatgut in Drittländer nur exportiert werden sofern die verwendeten Pflanzenschutzmittel in diesen Ländern zugelassen sind.

In Deutschland wird es auch keine sogenannten Notfallzulassungen auf Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts geben. Damit wird die Linie der Bundeslandwirtschaftsministerin zur Beschränkung dieser Neonikotinoide fortgesetzt. Eine Reihe anderer EU-Mitgliedstaaten hat für diese Wirkstoffe Ausnahmegenehmigungen zur Saatgutbehandlung bei Zuckerrübe und Winterraps erteilt.

Hintergrund

Am 27. April hatte der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der Europäischen Union (SCoPAFF) mit Unterstützung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zugestimmt, die Genehmigung der drei neonikotinoiden Pflanzenwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam auf Gewächshausanwendungen zu beschränken. Die diesbezüglichen Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission traten am 19. Juni 2018 in Kraft.

Zum 18. September 2018 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) daher die Pflanzenschutzmittelzulassungen für die nicht mehr möglichen Anwendungen mit den betroffenen Wirkstoffen widerrufen.

In der Europäischen Union wurde die Anwendung der genannten Wirkstoffe auf Gewächshausanwendungen beschränkt, da im Freiland Risiken für Bestäuber nicht ausgeschlossen werden können.

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Quelle: BMEL