Bundesministerium veröffentlicht Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel

Julia Klöckner: „Mehr Orientierung für den Verbraucher: Deutschland ist in Europa Vorreiter bei klaren Bezeichnungen von Lebensmitteln.“

Die Ernährungstrends in Deutschland ändern sich und damit auch das Angebot an entsprechenden Lebensmitteln. Für Veganer und Vegetarier gibt es ein immer größeres Angebot an Lebensmitteln ohne Zutaten tierischen Ursprungs, darunter auch viele Fleischersatzprodukte. Die Bezeichnungen dafür waren bislang oft die gleichen wie für das Original aus oder mit Fleisch oder Fisch. Das sorgte für Unklarheiten und Fragen sowohl bei Fleischliebhabern als auch bei Veganern und Vegetariern.

Dies hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission zum Anlass genommen, in neuen Leitsätzen erstmals zu beschreiben, wie vegane und vegetarische Lebensmittel beschaffen sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), bei dem die Kommission angesiedelt ist, hat heute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeiten zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ veröffentlicht.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner:
„Vegetarische und vegane Lebensmittel sind ein wachsender Markt, in dem die Verbraucher ein Recht auf Klarheit und Wahrheit haben, vor allem bei Lebensmitteln, die Bezeichnungen wie „vegetarische Frikadellen“ oder „vegane Würstchen“ haben und sich so an tierische Produkten anlehnen. Die neuen Leitsätze geben den Verbrauchern einen echten Mehrwert. Mehr noch: Deutschland nimmt damit in Europa eine Vorreiterrolle ein, was die Aufmachung und Bezeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln betrifft.“

Entscheidend ist dabei die sensorische Ähnlichkeit der Eigenschaften zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs. Als Faustregel gilt: Je enger sich vegane und vegetarische Lebensmittel an ihre tierischen Vergleichsprodukte anlehnen, desto ähnlicher müssen sie diesen sein. Die Leitsätze erläutern daher nicht nur, was unter veganen und vegetarischen Produkten zu verstehen ist und wie sie hergestellt werden, sondern beschreiben auch, wie Lebensmittel bezeichnet werden, die bestimmten Fleisch-, Fisch- oder Feinkostsalaten mit Zutaten tierischen Ursprungs nachempfunden sind.

Das wirkt sich bei den Lebensmitteln mancher Unternehmen auch auf Bezeichnungen von Lebensmitteln aus, die schon länger am Markt sind. Bezeichnungen, die sich auf gewachsene Fleischteile beziehen, zum Beispiel Filet oder Steak, sind bei fleischlosen Produkten unüblich. Der Gebrauch von Bezeichnungen von geschnittenen Fleischteilen und zerkleinertem Fleisch für vegane und vegetarische Lebensmittel, zum Beispiel Schnitzel oder Gulasch, sind hingegen üblich und etabliert. Zusätzlich ist bei solchen Lebensmitteln an gut sichtbarer Stelle ein Hinweis wie „vegetarisch“ oder „vegan“ und die maßgebliche ersetzende Zutat vermerkt.

Hintergrund

Der unabhängigen Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission, in der die Verbraucherschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensmittelüberwachung vertreten sind, ist es gelungen, die in der Fachöffentlichkeit mit Spannung erwarteten und vieldiskutierten Leitsätze zu verabschieden. Da Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs nicht rechtsverbindlich sind, sondern den Charakter sachverständiger Gutachten von hervorgehobener Qualität besitzen, konnte in Deutschland eine Lösung gefunden werden, die ohne den bindenden Charakter eines Gesetzes wirkt und dadurch Bürokratie vermeidet.

Damit finden die im Dezember 2016 in einem temporären, aus den Mitgliedern des DLMBK-Präsidiums bestehenden Fachausschuss begonnenen Arbeiten einen erfolgreichen Abschluss.

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Quelle: BMEL