Feinkostsalate: So steht’s im Deutschen Lebensmittelbuch

Feinkostsalate
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Feinkostsalate sind aus den Kühlregalen deutscher Supermärkte nicht wegzudenken – verstehen sie es doch geschickt, Fleisch bzw. Fisch, Gemüse und Soße miteinander zu kombinieren. Der Nachteil: Durch das Vermischen sieht man nicht immer auf Anhieb, aus welchen Zutaten der Salat hergestellt ist.

Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beschreiben die verkehrsüblichen Mindestmengen bestimmter Zutaten ganz genau. So liegt beispielsweise der Fleisch- bzw. Wurstanteil beim Fleischsalat bei mindestens 25 %, bei Delikatess-Fleischsalat klettert dieser Wert auf 33 1/3 %. Bei Wurstsalaten, die statt Mayonnaise Essig und/oder Öl verwenden, beträgt der Wurstanteil sogar mindestens 50 %.

Es werden aber auch Höchstwerte beschrieben: In einem Fleischsalat sind Gurken das einzige Gemüse; ihr Anteil soll zusammen mit würzenden Zutaten nicht die 25 %-Marke überschreiten. Auf ähnliche Weise vermitteln die Leitsätze Klarheit darüber, was man von einem Ochsenmaulsalat, Krabbensalat oder Gemüsesalat erwarten darf: dass die Zutat, die dem Salat ihren Namen gibt, durch eine charaktergebende Menge enthalten ist.

Vollständige Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission

Quelle: BZfE