Glühweine aus Mecklenburg-Vorpommern im Test: Nicht alles in Ordnung

Sternanis, Glühwein
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„Acht der 32 weißen und roten Glühweine, entnommen Anfang Dezember von Ständen auf Märkten, aus Fußgängerzonen und Einkaufszentren, wiesen Mängel auf“, sagt Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock. Sie wurden im Kompetenzzentrum für Wein und Spirituosen im Institut für Hygiene und Umwelt in Hamburg untersucht. Dieses Labor ist im Rahmen der Norddeutschen Kooperation der Bundesländer für diese Aufgabe zuständig.

Es wurden jeweils die unerhitzte Originalware und die erhitzte Ware untersucht. So ist feststellbar, ob schon in der Originalware Mängel vorlagen oder ob sie durch unsachgemäßes Erhitzen entstanden.

Bei fünf Glühweinen (knapp 16 %) waren die Abweichungen so gravierend, dass sie beanstandet werden mussten. Von den erhitzten Proben waren drei aufgrund von sensorischen Abweichungen mangelhaft, wovon zwei Proben zusätzlich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt von 7 % vol nicht einhielten. Sensorische Mängel wie Mäuseln (unangenehmer Geruch und/oder Geschmack, der an Mäuseharn erinnert), brandige Noten (verkohlt), Karamellnoten und anderes konnten dabei auf eine unsachgemäße Erhitzung zurückgeführt werden.

Eine weitere Probe wies ausschließlich einen zu geringen Alkoholgehalt auf. Indizien für eine unzulässige Wässerung ergaben sich bei dieser Probe aber nicht, so dass hier ebenfalls eine unsachgemäße Erhitzung bzw. Bevorratung als Ursache ausgemacht wurde. Zwei Glühweine sind mit irreführenden Angaben in den Verkehr gebracht worden. Es wurde Beeren- bzw. Fruchtglühwein fälschlich als „Glühwein“ verkauft. Die „Umdeklaration“ erfolgte durch den Standbetreiber.

Erfreulicherweise wurden in diesem Jahr keine Überschreitungen der Höchstgehalte für Schwermetalle, insbesondere von Nickel und Kupfer festgestellt. Die Verwendung von nicht geeigneten Kochgeschirren kann zum Übergang von diesen Metallen in den Glühwein führen.

Insgesamt müssen Verbraucher zwar damit rechnen, dass sich beim Erhitzen von Glühwein die Qualitätsparameter in kurzer Zeit verändern, aber durch gutes Management lässt sich das verhindern. „Sie sollten sich nicht scheuen, an Verkaufsständen Fragen zu stellen oder Beschwerden anzubringen, wenn ihnen der Geruch oder Geschmack der Glühweine artfremd vorkommt“, rät Feldhusen den Verbrauchern. Wer sich zu Hause Glühwein zubereitet, sollte beachten, dass auch hier ungeeignetes Kochgeschirr Metallübergänge in den Glühwein begünstigt. Empfehlenswert ist die Nutzung unbeschädigter, emaillierter Töpfe, hitzebeständiger Glaskannen oder von Edelstahltöpfen.

Hintergrund

Glühwein ist ein Produkt, das aus Wein hergestellt wird. Sowie Wein aus anderem Obst, z. B. Heidelbeeren, Basis des Getränks ist, darf dieser Begriff in Alleinstellung nicht genutzt werden.

Pressekontakt:
Dr. Antje Krüger, Öffentlichkeitsarbeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock
Tel.: 0381 – 4035 – 640
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Quelle: LALLF