Handel unterstützt das freiwillige, dreistufige staatliche Tierwohlkennzeichen

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat sich mit Vertretern des Bundesverbandes des Lebensmittelhandels, der Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomieverbände zum Tierwohlkennzeichen ausgetauscht. Die Bundesministerin zieht nach dem Treffen eine positive Bilanz:

„Wir wollen, dass es mit dem Tierwohl in Deutschland vorangeht. Heute haben alle deutlich gemacht, dass das Tierwohlkennzeichen dazu ein wichtiger Beitrag ist. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich für das konstruktive Gespräch bedanken. Ich begrüße es sehr, dass die Branche ihre Unterstützung erneut zum Ausdruck gebracht hat.

Damit wird ein klares Signal gesetzt: Mit dem dreistufigen staatlichen Tierwohlkennzeichen schaffen wir für die Landwirte Perspektiven und sorgen für Transparenz bei den Verbrauchern. Dabei ist es wichtig, dass alle Kriterien in den Fokus genommen werden: Von der Geburt über Aufzucht, Mast, Transport und Schlachtung, die nicht nur die Haltungssysteme sondern auch das Management und das Tier selbst berücksichtigen.

Mit dem neuen Kennzeichen wollen wir eine hohe Marktdurchdringung erreichen. Doch der Erfolg hängt von der Mitwirkung in der gesamten Wertschöpfungskette ab. Und jedem muss auch klar sein, dass es mehr Tierwohl nicht zum Nulltarif geben kann, denn die Leistung der Landwirte für höhere Standards muss honoriert werden. Der Verbraucher hat die Wahl und kann beim Einkauf entscheiden, mehr für Tierwohl auszugeben.“

Hintergrund

Das BMEL arbeitet an der Einführung eines dreistufigen staatlichen Kennzeichens für bestimmte tierische Produkte, bei deren Erzeugung bereits die Eingangsstufe mit höheren als den gesetzlichen Tierschutzmindeststandards versehen wurde. Das dreistufige Kennzeichen beinhaltet deutliche Verbesserungen.

Es spielen vor allem ressourcenbezogene sowie management- und tierbezogene Kriterien eine maßgebliche Rolle. Das Tierwohlkennzeichen beruht auf einer freiwilligen Teilnahme. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sollen bis zur Mitte der Legislaturperiode (zweite Jahreshälfte 2019) in Kraft treten. Ziel ist, dass ab Mitte 2020 erste Produkte in den Märkten verfügbar sind.

Pressekontakt:
Referat MK1 – Pressestelle
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 / 18 529-3174
Fax: +49 30 / 18 529-3179
Pressestelle@bmel.bund.de

Quelle: BMEL

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