Mohn in Lebensmitteln: Gehalt des Opiumalkaloids Thebain sollte so weit wie möglich gesenkt werden

Stellungnahme Nr. 039/2018 des BfR vom 7. Dezember 2018.

Thebain ist ein Inhaltsstoff des Milchsafts der Schlafmohnpflanze. Wie die anderen Opiumalkaloide Morphin, Narcein oder Codein wird es in deren Kapsel sowie in Stängeln und Blättern gebildet. Die reifen Samen des Schlafmohns, die als Lebensmittel verwendet werden, enthalten natürlicherweise keine Opiumalkaloide. Beim maschinellen Ernten können jedoch Mohnsamen mit dem alkaloidhaltigen Milchsaft in Kontakt kommen. Speisemohn kann dadurch mit größeren Mengen an Thebain und anderen Opiumalkaloiden kontaminiert sein. Das zeigen Untersuchungen einer Überwachungsbehörde eines Bundeslandes und Daten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko der Thebaingehalte in Speisemohn und von mohnhaltigen Lebensmitteln vorläufig abgeschätzt. Weil zu Thebain derzeit nur sehr wenige toxikologische Erkenntnisse vorliegen und auch zum Verzehr von Mohn in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur lückenhafte Informationen vorhanden sind, konnte eine abschließende Bewertung nicht erfolgen. Daher griff das BfR bei der vorläufigen Bewertung von Thebain auf das TTC-Konzept zurück. Hierbei werden Substanzen anhand ihrer chemischen Struktur einer entsprechenden Substanzklasse zugeordnet.

Auf Basis umfangreicher toxikologischer Daten zu strukturverwandten Verbindungen werden für jede dieser Substanzklassen maximale Aufnahmemengen ermittelt (TTC-Werte). Unterhalb dieser TTC-Werte wird das Auftreten gesundheitsschädlicher Wirkungen entsprechend dem TTC-Konzept als wenig wahrscheinblich angesehen. Bei der Anwendung des TTC-Konzepts ist zu beachten, dass eine Überschreitung des TTC-Werts noch keine genauen Rückschlüsse auf das tatsächliche Risiko erlaubt. Wird der TTC-Wert überschritten, be- deutet dies, dass toxikologische Daten erforderlich sind, um das tatsächliche Risiko beurteilen zu können. Die vom BfR vorgenommene Modellrechnung zur Exposition gegenüber Thebain zeigt, dass der betreffende TTC-Wert allerdings in nahezu allen vom BfR durchgerechneten Szenarien zur Aufnahme des Stoffes überschritten wird.

Angesichts der derzeitigen unzureichenden Daten und offenen Fragen rät das BfR, den Gehalt aller Opiumalkaloide einschließlich der von Thebain in Mohnsamen für die Lebensmittelherstellung soweit wie technisch möglich zu senken. Da die Expositionsschätzung der EFSA zeigte, dass insbesondere bei Verzehr von Mohnsamen, die hohe Gehalte an Morphin und Codein aufweisen, bei Menschen aller Altersgruppen die akute Referenzdosis (Gruppen- ARfD) für Morphin und Codein überschritten werden kann, riet das BfR von übermäßigem Verzehr von Lebensmitteln mit hohem Gehalt an Mohnsamen, insbesondere in der Schwangerschaft, ab (BfR 2018). Diese Empfehlung erscheint auch vor dem Hintergrund der Hin- weise auf ein potenzielles Risiko durch Aufnahme von Thebain über Verzehr von Mohnsamen und der fehlenden Daten zum Gefährdungspotenzial von Thebain, mit denen sich diese Hinweise klären ließen, als sinnvoll. Das BfR weist außerdem darauf hin, dass die bestehenden Erkenntnislücken zum Verzehr von Mohnsamen in Deutschland und zu den toxischen Eigenschaften von Thebain mit Studien geschlossen werden sollten, damit eine abschließende Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken erfolgen kann.

Gegenstand der Bewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gebeten, die von einer Überwachungsbehörde eines Bundeslan- des in den Jahren 2017 und 2018 gemessenen Gehalte an Opiaten und insbesondere von Thebain in Mohnsamen zu bewerten.

Ergebnis und vollständiger Beitrag

Quelle: BfR