Vom Biergarten zur Außengastronomie

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Speisen und Getränke im Freien zu sich zu nehmen, ist schlichtweg wetterabhängig. Denn wo es bitter kalt ist oder dauernd regnet und strümt, hat Außengastronomie kaum eine Chance. Es sei denn die Gäste können geschützt in einer Art Wintergarten zum Beispiel am Strand mit Blick auf das Meer den Besuch genießen. Es wundert also nicht, dass in den Mittelmeeranrainerstaat geselliges Beisammensein in gastronomischen Einrichtungen im Freien wetterbedingt eine Selbstverständlichkeit nahezu das gesamte Jahr über darstellt.

Die Entwicklung der Außengastronomie in deutschen Innenstädten ist eng verbunden mit dem Zuzug von Gastarbeitern und ihren Familien in den 60er und 70er Jahren. Gastwirte aus Italien, Jugoslawien, Griechenland und der Türkei brachten ihre Ernährungsgewohnheiten mit Pizza, Cevapcici, Tsatsiki oder Döner und anderen Speisen ins Land. So wurden nicht nur die „eigenen“ Leute bedient, sondern zunehmend lernten auch die einheimischen Deutschen südländische Küche zu schätzen, zumal sie diese bereits im Urlaub kennengelernt hatten.

Biergarten

Die urdeutschen Anfänge der Außengastronomie bildet der Biergarten. Früher wurde er auch „Bierkeller“ oder „Auf dem Bierkeller“ genannt – im Sine von oben auf bzw. über dem Keller. Bierkeller sind in Bayern im 19. Jahrhundert in München entstanden. Zu dieser Zeit wurde vorwiegend untergäriges Bier getrunken, das nur in der kalten Jahreszeit herstellt werden konnte. Die Gärung muss bei vier bis acht Grad erfolgen und die Lagerung ebenfalls, da das nicht-pasteurisierte Bier über dieser Temperatur rasch schlecht wirde.

Um den Konsum von Bier auch im Sommer zu gewährleisten legten die Münchner Bierbrauer in den Flussterrassen der Isar tiefe Bierkeller an. Hier konnte das Bier ganzjährig mit Eis kühl gelagert werden. Gegen sommerliche Hitze und intensive Sonneneinstrahlung gab es damals noch keine Gastronomieschirme. Über den Kellern wurde der Boden mit Kies bedeckt und den Schatten spendeten Kastanien, die mit ihren flachen Wurzeln nicht die Kellergewölbe gefährden konnten. Und nachdem der Bierausschank aus den Kellern erstmals 1812 erlaubt und das Mitbringen von Speisen gestattet wurde, war der Biergarten mit Biertischen und Bänken und die Brotzeit nach bayerischer Art geschaffen.

Außengastronomie prägt heute das Bild der Innenstädte

Mit wachsender Nachfrage nach gastronomischen Angeboten, ob nun Café, Kneipe, Bar oder Restaurant, stieg der Bedarf an entsprechenden Außenflächen. Da taten sich deutsche Behörden anfangs schwer damit, entsprechende Außenflächen auf Plätzen und Bürgersteigen frei zu geben. Heute ist die Außengastronomie ein bedeutender Faktor im Gastgewerbe und fördert mit seiner kulturellen und kulinarischen Vielfalt das Stadtleben.

Alles ist bei uns nach guter deutscher Sitte ordentlich geregelt. Hier ein Auszug aus den Vorschriften einer Stadt zum Betreiben von Außengastronomie:

„Die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Außengastronomie (Biergarten, Straßengaststätte, Straßencafé, o. ä.) erfordert das Vorliegen einer Sondernutzungserlaubnis, wenn sich die Fläche auf öffentlichem Straßenland befindet.

Wenn es sich um eine Außengastronomie auf einem Privatgrundstück handelt, müssen Sie im Besitz einer entsprechenden Baugenehmigung für diese sein. Eine Sondernutzungserlaubnis ist dann nicht erforderlich.“ (Quelle: Webseite Stadt Viersen)