Einweg oder Mehrweg: Händler müssen besser informieren

Das neue Verpackungsgesetz sorgt für mehr Durchblick.

Eine Regelung im neuen Verpackungsgesetz erleichtert es Verbrauchern, Einweg- von Mehrwegpfandflaschen zu unterscheiden. Seit 1.1.2019 ist der Handel verpflichtet, mit deutlich sicht- und lesbaren Informationsschildern darauf hinweisen, ob es sich um „Einweg“ oder „Mehrweg“ handelt.

Wer bisher beim Einkaufen bewusst zur umweltfreundlichen Mehrwegflasche mit Pfand greifen wollte, hatte es schwer. Meist war auf den ersten Blick nicht zu erkennen, um welche Art von Pfandflasche es sich handelt, so die Verbraucherzentrale Bayern.

Mehrwegflaschen können im Gegensatz zu den nur einmal befüllten Einwegverpackungen bis zu 50-mal befüllt werden. Sie tragen auf dem Etikett unterschiedliche Logos oder uneinheitliche Bezeichnungen wie Leihflasche, Pfandflasche, Mehrweg oder Mehrwegflasche.

Zudem bieten Discounter Apfelschorle, Mineralwasser und Co. häufig nur in Einwegflaschen an, für die ebenfalls Pfand erhoben wird. „So kann es leicht passieren, dass Verbraucher diese Einweg-Pfandflaschen irrtümlich für umweltfreundliche Mehrwegverpackungen halten“, sagt Matthias Zeuner-Hanning, Umweltexperte der Verbraucherzentrale Bayern. „Die neue Kennzeichnung direkt am Verkaufsregal macht Verbrauchern die Unterscheidung leichter und erspart ihnen das umständliche Studieren des Etiketts“, so Matthias Zeuner-Hanning weiter.

Getränke ohne Einweg-Pfandpflicht

Nachteilig ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern, dass das Verpackungsgesetz nicht für alle Getränkeverpackungen die neue Informationspflicht vorschreibt. Von der Einweg-Pfandpflicht und damit auch von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Frucht- und Gemüsesäfte und Nektare ohne Kohlensäure, Joghurt, Milch, Milchmischgetränke mit mindestens 50 Prozent Milch sowie Wein und einige weitere Getränkegruppen.

„Wer zum Orangennektar oder zum Trinkjoghurt greift, muss deshalb im Zweifelsfall weiterhin das Produktetikett studieren um sicherzugehen, ob er ein Einweg- oder Mehrwegprodukt auswählt“, so der Umweltexperte. Weitere Informationen zum Einweg- und Mehrwegpfand hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage zusammengestellt unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

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Quelle: VZ Bayern