Großer Ansturm auf Verbraucherplattform „Topf Secret“

4.500 Anträge auf Veröffentlichung von Hygiene-Berichten an Behörden gestellt. Erste Antwort zu Hygiene bei McDonalds.

Bereits ein Tag nach Start der Online-Plattform „Topf Secret“ haben Verbraucherinnen und Verbraucher von den Behörden die Veröffentlichung von 4.500 Hygiene-Berichten beantragt. Das ergab eine erste Auswertung der Plattformbetreiber foodwatch und FragDenStaat.

Unter www.topf-secret.foodwatch.de können die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abgefragt und veröffentlicht werden. Bisher machen die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist. Seit Jahren wird jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln.

„Wir haben offenbar einen Nerv getroffen: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wie es um die Hygiene im Lieblingsrestaurant oder im Bäcker um die Ecke bestellt ist“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagne bei foodwatch. „Das ist ein klares Signal an Bundesernährungsministerin Julia Klöckner! Sie muss dafür sorgen, dass Behörden in Zukunft ausnahmslos alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen. Das schafft Transparenz für die Menschen und einen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an die lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten.“

foodwatch und FragDenStaat forderten Bundesernährungsministerin Julia Klöckner auf, die gesetzliche Grundlage für ein Transparenzsystem wie in Dänemark, Wales oder Norwegen zu schaffen. Dort werden alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, im Internet und direkt an der Ladentür.

Bereits wenige Stunden nach Start von „Topf Secret“ hat die erste Behörde auf die Anfrage eines Verbrauchers reagiert: Laut dem Ordnungs- und Gewerbeamt in München habe es bei der letzten Lebensmittelkontrolle bei der McDonald’s-Filiale am Bahnhof München-Pasing keine Beanstandung gegeben. Die Münchner Behörde hat zudem bereits drei weitere Anfragen bearbeitet. Dabei werden üblicherweise Anfragen nach Hygieneberichten erst nach mehreren Wochen Wartezeit beantwortet – die schnelle Reaktion der Behörde sei außergewöhnlich, so foodwatch.

Auf „Topf Secret“ können Verbraucherinnen und Verbraucher bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Hygiene-Kontrollen stellen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), dass es zwar seit 2008 in Deutschland gibt, von Verbraucherinnen und Verbrauchern aber kaum genutzt wird. Im Vergleich zu den 4.500 Anträgen auf „Topf Secret“ nach nur einem Tag, wurden ein Jahr nach Inkrafttreten des VIG insgesamt lediglich 487 Anträge gestellt.

Nutzerinnen und Nutzer können auf „Topf Secret“ einen beliebigen Betrieb – von Restaurants über Bäckereien bis hin zu Tankstellen – über eine Suchfunktion oder per Klick auf einer Straßenkarte aussuchen. Nutzerinnen und Nutzer brauchen lediglich Name, E-Mail- und Postadresse eingeben, die gemeinsam mit einem vorbereiteten Text an die zuständige Behörde übermittelt werden. Die Antragstellung ist innerhalb von einer Minute fertig. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten die Ergebnisse allerdings erst nach mehreren Wochen. Es kann auch passieren, dass sich Behörden quer stellen.

„Bund und Länder haben es jahrelang verschlafen, für Transparenz in der Lebensmittelüberwachung zu sorgen. Das wollen wir mit ‚Topf Secret‘ ändern! Je mehr Menschen mitmachen und Anträge stellen, desto mehr Infos kommen ans Licht – und desto größer ist der Druck auf die Bundesregierung, endlich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Transparenz zur Regel macht und nicht zur Ausnahme“, sagte Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat. „So oder so gilt: ‚Topf Secret‘ kann nur eine Zwischenlösung sein. Wenn die Bundesregierung in Zukunft die Veröffentlichung aller Kontrollergebnisse vorschreibt, schalten wir unsere Plattform gerne wieder ab.“

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom vergangenen Jahr ausdrücklich die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße, also zum Beispiel Missstände bei der Hygiene, anerkannt. Union und SPD haben sich zwar in ihrem neuen Koalitionsvertrag auch darauf verständigt, „eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit“ zu gewährleisten.

Allerdings sollen Betriebe ihre Kontrollergebnisse nur „auf freiwilliger Basis“ veröffentlichen. foodwatch und FragDenStaat kritisierten, dass ein freiwilliges System erfahrungsgemäß nicht funktioniere – wie das Beispiel Niedersachsen zeige: In zwei Teststädten, Hannover und Braunschweig, konnten Lebensmittelbetriebe freiwillig ihre Kontrollergebnisse in Form eines „Hygiene-Barometers“ an der Ladentür aushängen. Doch nur vier Prozent der Betriebe haben sich laut dem niedersächsischen Agrarministerium an dem Projekt beteiligt.

Anders zum Beispiel in Dänemark: Dort erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in den Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert, von 30 auf rund 15 Prozent. Auch in Wales und Norwegen gibt es seit mehreren Jahren ein Transparenz-System: Dort ist die Zahl der beanstandeten Betriebe nach Einführung des Systems ebenfalls deutlich gesunken.

In Deutschland veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nur anonymisierte Statistiken und Daten über die Lebensmittelüberwachung. Die Quote der beanstandeten Betriebe liegt seit Jahren nahezu unverändert bei rund 25 Prozent. 2017 lag die Quote wegen einer neuen Erfassungsmethode nur bei 13,6 Prozent. Diese Zahl umfasst nicht – wie in den Jahren zuvor – sogenannte informelle Beanstandungen.

Online-Plattform von foodwatch und FragDenStaat: www.topf-secret.foodwatch.de

Quelle: foodwatch

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert