Konstant niedriges Niveau bei Pflanzenschutzmittelrückständen

Pflanzenschutzmittelrückständen
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BVL stellt Untersuchungsergebnisse 2017 zu Rückständen in Lebensmitteln vor.

Lebensmittel sind in Deutschland nur sehr gering mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastet. Im Jahr 2017 wurden bei 1,1 % (Deutschland) bzw. bei 1,9 % (andere EU-Staaten) der untersuchten Proben Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt. Dies teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute anlässlich der Veröffentlichung der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2017“ mit.

Die Untersuchungsergebnisse der von den Überwachungsbehörden in den Bundesländern genommenen Lebensmittelproben zeigen weiterhin deutliche Unterschiede bei der Betrachtung einzelner Kulturen. Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln oder Äpfel und beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren oder Kirschen weisen seit Jahren kaum oder gar keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf. Andere Kulturen wie Tee, Bohnen, frische Kräuter und Paprika sind dauerhaft in der Liste der Kulturen mit den häufigsten Überschreitungen zu finden.

Auch im Jahr 2017 sind die meisten Überschreitungen bei Tee (14,7 %), getrockneten Bohnen (9,5 %), frischen Kräutern (9,0 %) und Paprika (7,4 %) festzustellen.

Positiv ist der Trend bei Lebensmitteln, die für sensible Verbrauchergruppen vorgesehen sind. Insbesondere bei Säuglings- und Kleinkindernahrung wurden weniger Höchstgehaltsüberschreitungen nachgewiesen. Hier gelten besonders strenge Vorschriften und sehr niedrige Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände. Die Überschreitungsquote in dieser Produktkategorie sank von 10,3 % im Jahr 2015 und 4,3 % im Jahr 2016 nun auf 1,5 %. Dieser Rückgang ist vor allem auf geringere Befunde an Fosetyl/Phosphonsäure zurückzuführen.

Seit 2014 wurde Säuglings- und Kleinkindernahrung verstärkt auf Fosetyl (Summe aus Fosetyl und Phosphonsäure) untersucht. Die Rückstände können als Folge der Anwendung des fungiziden Wirkstoffs Fosetyl, aber auch aus anderen Eintragsquellen wie durch die Anwendung von phosphonathaltigen Düngern auftreten.

Lebensmittel aus Drittstaaten stärker belastet

Lebensmittel aus Deutschland bzw. aus der Europäischen Union enthalten weniger Pflanzenschutzmittelrückstände als Lebensmittel, die aus Drittstaaten importiert werden. Die Überschreitungsquote bei deutschen Lebensmitteln ist nach einem leichten Anstieg im Vorjahr im Jahr 2017 wieder gesunken (von 1,7 % auf 1,1 %), während sie bei Lebensmitteln aus den EU-Mitgliedstaaten (von 1,6 % auf 1,9 %) leicht gestiegen ist. Bei Lebensmitteln aus Drittstaaten ist die Quote bei 6,3 % unverändert geblieben.

Weniger quantifizierbare Rückstände bei Bio-Lebensmitteln

Die Kontrolle von Bio-Lebensmitteln zeigte erneut, dass diese Produkte im Allgemeinen weniger Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten als konventionell hergestellte Ware. So wiesen 77,3 % der Proben aus ökologischem Anbau überhaupt keine quantifizierbaren Rückstände auf (2016: 70,9 %), während bei konventioneller Ware in nur 41,9 % der Proben keine Rückstände quantifiziert wurden. 1,3 % der Bio-Proben wiesen Höchstgehaltsüberschreitungen auf (2016: 1,0 %). Bei konventioneller Ware lag die Überschreitungsquote bei 2,5 %.

Verunreinigung von Eiern mit Fipronil

Im Jahr 2017 wurde der Wirkstoff Fipronil illegal in Schädlingsbekämpfungsmitteln zur Reinigung und Desinfektion von Legehennenställen verwendet. Dadurch kam es bei 1,9 % aller im Rahmen der Nationalen Berichterstattung untersuchten Proben tierischer Lebensmittel (ausschließlich Hühnereier, Bio und konventionell) zu Höchstgehaltsüberschreitungen von Fipronil.

Risikoorientierte Probenahme

Insgesamt wurden 2017 20.202 Lebensmittelproben in den Laboren der Bundesländer auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Dabei wurden 7,3 Millionen Analyseergebnisse erzeugt. Die Auswahl der Proben erfolgte risikoorientiert, d. h. die Überwachungsbehörden vor Ort haben häufiger Proben von Lebensmitteln genommen, die bereits in der Vergangenheit auffällig waren.

Eine Überschreitung des Höchstgehalts ist dabei nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. Der Rückstandshöchstgehalt bezieht sich lediglich auf die Menge an Pflanzenschutzmittelrückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Mittels nicht überschritten werden sollte.

Aufgrund des risikoorientierten Ansatzes ist der Anteil an Proben, bei denen Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt werden, überproportional groß. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln niedriger ist.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Nina Banspach Pressestelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)