Laborvergleichsuntersuchung zum Nachweis von Trichinellen in Fleisch (2018/I)

Bericht des Nationalen Referenzlabors für Trichinellose.

Einleitung

Die Trichinellose ist eine lebensmittelbedingte Zoonose, die durch Parasiten der Gattung Trichinella hervorgerufen wird. Eine humane Infektion ist im Anfangsstadium durch unspezifische Symptome wie Mattigkeit, intermittierendes hohes Fieber, Schlaflosigkeit, Durchfall und Erbrechen gekennzeichnet. Im weiteren Verlauf der Erkrankung können Muskelverhärtungen, Muskelschmerzen und Ödeme im Gesicht auftreten. In Deutschland ist die Trichinellose des Menschen eine meldepflichtige Erkrankung.

Ursache der Erkrankung beim Menschen ist der Verzehr von Fleisch infizierter Tiere, welches entweder nicht bzw. nicht ordnungsgemäß auf Trichinellen untersucht wurde oder einem unzureichenden Inaktivierungsverfahren unterzogen wurde.

Mit der neuen EU-Kontroll-Verordnung (EU) 2017/625 wird bei Erfüllung bestimmter Anforderungen die Akkreditierungspflicht für Trichinenuntersuchungsstellen (TUS) aufgehoben. Gemäß Art. 39, Abs. 1(a) können auch nicht akkreditierte Einrichtungen als Trichinenuntersuchungsstellen benannt werden, sofern sie regelmäßig und mit zufriedenstellendem Ergebnis an Laborvergleichsuntersuchungen (LVU), die von den Nationalen Referenzlaboratorien ausgerichtet werden, teilnehmen.

Dies hat grundlegende Änderungen im Hinblick auf die Organisation und Koordinierung der LVU durch das NRL Trichinella zur Folge, da künftig mit einer sehr hohen Teilnehmerzahl (> 600 TUS) gerechnet werden muss. Die notwendigen Änderungen werden bis Ende der Übergangsphase schrittweise umgesetzt, sodass gewährleistet ist, dass alle TUS ab 2020 an den vom NRL Trichinella organisierten Laborvergleichsuntersuchungen (LVU) teilnehmen können.

Aufgrund der großen Teilnehmerzahl wurde die Laborvergleichsuntersuchung (LVa) 2018/I, wie die LVU der vergangenen Jahre, in drei Durchgängen durchgeführt. Für die LVU wurde eine abgezählte Larvenanzahl in jede positive Fleischprobe verbracht; der Toleranzbereich wurde für die jeweilige Larvenanzahl unter Bestimmung des „z-score“ ermittelt. Die Auswertung der Ergebnisse der Laborvergleichsuntersuchung erfolgte sowohl nach qualitativen als auch nach quantitativen Aspekten. Hierfür wurde für jedes teilnehmende Labor der Anteil der richtigen, falsch-negativen und falsch-positiven Befunde ermittelt sowie die Anzahl der in den positiven Proben nachgewiesenen Larven mit dem nach der ISO 13528 (Ausgabe 2016) festgelegten Sollwert verglichen.

Vollständiges Dokument

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR