Nikotin in Lebensmitteln – was hat Rauchen damit zu tun?

Immer wieder findet das CVUA Stuttgart Rückstände des in der EU nicht mehr zugelassenen Pestizidwirkstoffs Nikotin in Obst und Gemüse. Neben einer gezielten Anwendung von Nikotin als Pflanzenschutzmittel oder als Tabaksud als vermeintlich ökologisches Mittel können die Nikotingehalte auch aus natürlichen Gehalte der Pflanze selbst oder durch Kontamination mit Tabakstäuben oder Raucherhänden resultieren. Versuche des CVUA Stuttgart zeigen, welches Ausmaß Kontaminationen haben können.

Anwendung oder Kontamination?

Für unverarbeitetes Obst und Gemüse gilt, mit Ausnahme von frischen Kräutern, ein von der EU in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gesetzlich festgelegter Rückstandshöchstgehalt für das Insektizid Nikotin von 0,01 mg/kg. Seit Anfang 2017 hat das CVUA Stuttgart insgesamt 259 Proben unverarbeitetes Obst und Gemüse (ohne frische Kräuter) auf Nikotin untersucht und insgesamt 19 auffällige Befunde über dem gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalt festgestellt. Unter Berücksichtigung der analytischen Schwankungsbreite von 50 % überschritte

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Quelle: CVUA Stuttgart