Das große Dilemma: Genome Editing – verboten, aber nicht nachweisbar

In der EU gelten genom-editierte Pflanzen ausnahmslos als Gentechnik. International ist die EU damit ziemlich allein. Weder die großen Agrarexportländer in Nord- und Südamerika wollen diesem strikten Kurs folgen, noch die europäischen Nachbarn Schweiz und Norwegen. Das hat seinen Preis: Bei der Einfuhr von Agrarprodukten muss künftig an den Grenzen kontrolliert werden, dass keine genom-editierte Pflanze unerlaubt in die EU gelangt. Doch geeignete Nachweisverfahren gibt es dafür bisher nicht. Europa steht vor einem Dilemma.

Seit dem EuGH-Urteil vom Juli 2018 fallen genome-editierte (GE-) Pflanzen unter die Gentechnik-Gesetze. Sie dürfen in der gesamten EU nur dann aufs Feld oder als Lebens- oder Futtermittel auf den Markt, wenn sie dafür zugelassen sind. Wenn nicht, sind sie strikt verboten. Egal, ob gentechnisch verändert oder genom-editiert – jeder Fund einer in der EU nicht zugelassenen Pflanze führt dazu, dass die entsprechende Agrarlieferung – etwa eine Schiffsladung – nicht verkehrsfähig ist und an den Außengrenzen zurückgewiesen wird („Nulltoleranz“).

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Quelle: transgen.de