Reduzierung von Lebensmittelverlusten geht alle an

Wirtschaft, Verbraucher und Politik gefragt.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt grundsätzlich die Idee einer nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten, sieht aber nicht nur die Akteure der Lebensmittelkette und die Verbraucher in der Pflicht, sondern auch den Staat selbst.

Dr. Marcus Girnau, stellvertretender BLL-Hauptgeschäftsführer erklärt: „Schon aus wirtschaftlichem Eigeninteresse legen die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft Wert auf eine hohe Effizienz und Sorgfalt bei der Ressourcenbeschaffung und der Prozessführung. Niemand verliert gerne Lebensmittel, in denen wertvolle Arbeitskraft und wertvolle Rohstoffe stecken.

Auf der anderen Seite stehen aber dann gesetzliche Vorgaben, die immer mitgedacht werden müssen. Eine unangemessene Überdehnung des Lebensmittelrechts kann die Entstehung von Lebensmittelverlusten erheblich fördern. Aufgrund der steigenden Sensitivität der analytischen Möglichkeiten, des weitverbreiteten Vorkommens unerwünschter Stoffe und einer Ausweitung der Sicherheitsmargen durch Anpassung von Höchstgehalten an die verbesserte Analytik können durch staatliche Maßnahmen erhebliche Lebensmittelverluste entstehen.

Diese sind in der Regel auch unter Berücksichtigung eines vorsorgenden Verbraucherschutzes vermeidbar oder zumindest reduzierbar. Ein Beispiel sind die zu kurzen Übergangsfristen bei der Absenkung von Höchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände. Natürlich steht außer Frage, dass an erster Stelle immer der Gesundheitsschutz der Verbraucher steht. Die Frage ist aber, ab wann ein Produkt wirklich vernichtet werden muss, obwohl es nicht gesundheitsschädlich ist. Lebensmitteln, von denen kein gesundheitliches Risiko ausgeht, sollte zumindest mit Blick auf die Mindesthaltbarkeit der betroffenen Produkte ausreichende Übergangsfristen gewährt werden, um eine grundlose Lebensmittelvernichtung zu vermeiden.“

Mit Blick auf das Forschungsvorhaben zu sogenannten intelligenten Verpackungen betont Dr. Girnau, dass diese Verpackungen vor dem Hintergrund der Lebensmittelsicherheit sinnvoll, hinsichtlich des Ziels einer Reduzierung von Lebensmittelverlusten aber sogar kontraproduktiv sein können: „Wir gehen davon aus, dass jede auch nur geringfügige Abweichung von der opti-malen Signalfarbe dazu führen dürfte, dass diese Produkte vom Verbraucher gemieden und nicht mehr abverkauft werden können.

Vor diesem Hintergrund befürworten wir nach wie vor das Mindesthaltbarkeitsdatum und erachten die stetige Aufklärung über dessen Bedeutung beim Verbraucher, aber auch die Sensibilisierung der Lebensmittelunternehmen in Bezug auf eine angemessene Datumsfestlegung als sinnvoll und zielführend.“ Staatliche Vorgaben in diesem Bereich lehnt der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft ab, da die ab-schließende Entscheidung über die Dauer des Mindesthaltbarkeitsdatums allein dem jeweili-gen Unternehmer als dem Rechtsverantwortlichen überlassen bleiben muss.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
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Quelle: BLL