„Topf Secret“: Das sind die elf Großstädte mit den meisten Anträgen

Bar, Restaurant
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Mehr als 15.000 Hygiene-Berichte bundesweit angefragt.

Wie sauber ist das Lieblingsrestaurant oder der Bäcker um die Ecke? Rund Zwei Wochen nach Start der Online-Plattform „Topf Secret“ haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei den zuständigen Behörden mehr als 15.000 Hygiene-Berichte beantragt. Am neugierigsten waren die Menschen in Nürnberg. Dort gab es insgesamt 235 Anträge und damit 46,1 Anträge pro 100.000 Einwohner. Dahinter kommen Berlin mit 43,6 und Karlsruhe mit 42,2 Anträgen pro 100.000 Einwohner.

Unter www.topf-secret.foodwatch.de können die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abgefragt und veröffentlicht werden. Bisher machen die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist. Seit Jahren wird jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln.

Das sind die elf Großstädte mit den meisten Anträgen pro 100.000 Einwohner (Stand: 30. Januar 2019):

  1. Nürnberg: 46,3 (236 Anträge gesamt)
  2. Berlin: 44,0 (1.549 Anträge gesamt)
  3. Karlsruhe: 43,5 (134 Anträge gesamt)
  4. Frankfurt am Main: 35,2 (258 Anträge gesamt)
  5. Hamburg: 34,0 (608 Anträge gesamt)
  6. Bonn: 33,6 (107 Anträge gesamt)
  7. Wiesbaden: 32,9 (91 Anträge gesamt)
  8. Mannheim: 29,8 (91 Anträge gesamt)
  9. Kiel: 28,0 (69 Anträge gesamt)
  10. München: 27,8 (403 Anträge gesamt)
  11. Freiburg am Breisgau: 27,8 (63 Anträge gesamt)

„Der Ansturm auf ‚Topf Secret‘ ist gewaltig: Die Menschen wollen wissen, wie es um die Hygiene im Lieblingsrestaurant oder im Bäcker um die Ecke bestellt ist. Und sie haben ein Recht, das zu erfahren“, erklärte Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat. foodwatch und FragDenStaat forderten Bundesernährungsministerin Julia Klöckner auf, die gesetzliche Grundlage für ein Transparenzsystem wie in Dänemark, Wales oder Norwegen zu schaffen. Dort werden alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht – im Internet und direkt an der Ladentür.

Auf „Topf Secret“ können Verbraucherinnen und Verbraucher bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Hygiene-Kontrollen stellen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), dass es zwar seit 2008 in Deutschland gibt, von Verbraucherinnen und Verbrauchern aber kaum genutzt wird. In den zwei Wochen nach Start von „Topf Secret“ wurden deutlich mehr VIG-Anträge gestellt, als in den zehn Jahren zuvor.

Nutzerinnen und Nutzer können auf „Topf Secret“ einen beliebigen Betrieb – von Restaurants über Bäckereien bis hin zu Tankstellen – über eine Suchfunktion oder per Klick auf einer Straßenkarte aussuchen. Nutzerinnen und Nutzer brauchen lediglich Name, E-Mail- und Postadresse eingeben, die gemeinsam mit einem vorbereiteten Text an die zuständige Behörde übermittelt werden. Die Antragstellung ist innerhalb von einer Minute fertig. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten die Ergebnisse allerdings erst nach mehreren Wochen. Es kann auch passieren, dass sich Behörden quer stellen.

„‘Topf Secret‘ ist eine Notwehrmaßnahme. In anderen Ländern ist es selbstverständlich, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen erfahren. Und zwar direkt vor Ort, an der Ladentür von jedem Lokal. In Deutschland wird eine solche Transparenz bisher erfolgreich von der Gastro-Lobby verhindert. Das wollen wir mit ‚Topf Secret‘ ändern!“, sagte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch Deutschland.

Union und SPD haben sich zwar in ihrem neuen Koalitionsvertrag auch darauf verständigt, „eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit“ zu gewährleisten. Allerdings sollen Betriebe ihre Kontrollergebnisse nur „auf freiwilliger Basis“ veröffentlichen.

foodwatch und FragDenStaat kritisierten, dass ein freiwilliges System erfahrungsgemäß nicht funktioniere – wie das Beispiel Niedersachsen zeige: In zwei Teststädten, Hannover und Braunschweig, konnten Lebensmittelbetriebe freiwillig ihre Kontrollergebnisse in Form eines „Hygiene-Barometers“ an der Ladentür aushängen. Doch nur vier Prozent der Betriebe haben sich laut dem niedersächsischen Agrarministerium an dem Projekt beteiligt.

Anders zum Beispiel in Dänemark: Dort erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in den Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert, von 30 auf rund 15 Prozent. Auch in Wales und Norwegen gibt es seit mehreren Jahren ein Transparenz-System: Dort ist die Zahl der beanstandeten Betriebe nach Einführung des Systems ebenfalls deutlich gesunken.

In Deutschland veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nur anonymisierte Statistiken und Daten über die Lebensmittelüberwachung. Die Quote der beanstandeten Betriebe liegt seit Jahren nahezu unverändert bei rund 25 Prozent. 2017 lag die Quote wegen einer neuen Erfassungsmethode nur bei 13,6 Prozent. Diese Zahl umfasst nicht – wie in den Jahren zuvor – sogenannte informelle Beanstandungen.

Quelle und Pressekontakt foodwatch