Wussten Sie schon, dass Limonade üblicherweise mindestens sieben Prozent Zucker enthält?

Limonade Zitrus und Mango
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Kürzlich gab es Wirbel um die Limonade eines namhaften Hamburger Bio-Unternehmens. Sie wurde beanstandet, weil sie zu wenig Zucker hatte. Zu wenig? Und das, während alle Welt von Zuckerreduktion spricht? Die Beanstandung der Überwachung hatte durchaus Hand und Fuß. Mindestens sieben Prozent Zucker enthalten Erfrischungsgetränke namens Limonade üblicherweise – eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. So jedenfalls beschreiben die Leitsätze für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuches die allgemeine Verkehrsauffassung von klassischer Limonade.

Und diese Beschreibung ist nicht einfach so aus der Luft gegriffen: Sie gibt wider, was die am Verkehr mit Lebensmitteln beteiligten Gruppen – Verbraucher, Lebensmittelwirtschaft, Lebensmittelüberwachung und die Wissenschaft – von einer bestimmten Produktbezeichnung gemeinhin erwarten. Vertreter dieser Gruppen beraten und verabschieden schließlich im Konsens, was es zum Beispiel mit Limonade, Fruchtschorle und Brause auf sich hat. Rechtlich verbindlich sind die Leitsätze nicht. Von großem Praxiswert aber dennoch – für Verbraucher, Überwachung, Hersteller und Händler gleichermaßen.

Klar ist aber auch: Die allgemeine Verkehrsauffassung kann sich wandeln. Was einst als verkehrsüblich galt, ist im Lichte neuerer Erkenntnisse und Verzehrsgewohnheiten vielleicht längst nicht mehr erwünscht; von einzelnen Verbrauchern ebenso wenig wie im Sinne des Allgemeinwohls. Der Zuckerkonsum ist so ein Beispiel. Der gilt nämlich im Durchschnitt als zu hoch. Die aktuell vom Bundesernährungsministerium angeschobene Reduktionsstrategie hat auch den Zucker in Fokus.

Zurück zum Biolimonadenhersteller. Er hatte zwei Möglichkeiten: Eine Namens- oder eine Rezepturänderung. Beides ist erst einmal vom Tisch. Die Hamburger Gesundheitssenatorin kündigte derweil an, sich für eine Prüfung der Leitsätze einsetzen zu wollen. Das Beispiel zeigt: So groß ihr Praxiswert auch ist, in Stein gemeißelt sind die Leitsätze nicht. Und sie gelten natürlich auch nicht für das, was in der heimischen Küche selbst gemixt wird. Wer nämlich eine Art Limo selbst herstellt, kann neben dem Zuckergehalt auch andere Zutaten frei wählen. Denn auch natürliche Fruchtbestandteile sind nach den Leitsätzen kein Muss.

Quelle: Dr. Christina Rempe, BZfE