Pflanzenschutzmittel in Trinkwasser

Die Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen hat schon immer eine große Bedeutung in der Trinkwasserüberwachung. Ausgebrachte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe können durch Regenwasser in tiefere Erdschichten und weiter ins Grundwasser getragen werden. So können sie auch ins Trinkwasser gelangen, das überwiegend aus Grundwasser gewonnen wird.

Da die meisten Wirkstoffe im Boden schnell abgebaut werden, sind sie schon nach kurzer Zeit analytisch nicht mehr nachweisbar. Nachweisbar sind dann nur noch ihre Abbauprodukte, die sogenannten Metaboliten.

Das Hauptaugenmerk bei der Trinkwasserüberwachung richtet sich daher auf die Analytik der Pflanzenschutzmittel-Metaboliten und zwar auf diejenigen, die aufgrund der angewandten Wirkstoffe üblicherweise zu erwarten sind. Dazu zählen auch Wirkstoffe, deren Anwendung längst verboten wurde, so wie Atrazin.

Dessen Anwendung wurde in Deutschland bereits im Jahr 1991 verboten. Lange Zeit danach war aufgrund der Persistenz noch dessen Haupt-Abbauprodukt Desethlyatrazin im Grund- und Trinkwasser nachweisbar. Im Berichtsjahr 2018 war Desethlyatrazin in nur zwei von 240 untersuchten Trinkwasserproben in Konzentrationen knapp über der analytischen Bestimmungsgrenze messbar.

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Quelle: CVUA Stuttgart