Sprechererklärung des BMEL zum Vorwurf von foodwatch, das Bundesministerium habe eine Studie zur Nährwertkennzeichnung zurück gehalten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet an einer für die Verbraucher verständlichen, erweiterten Nährwertkennzeichnung, denn die gesunde Wahl soll zur leichten Wahl werden. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das bestehende Nährwertkennzeichnungsmodell weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund befindet sich unser Ministerium schon seit Längerem im Austausch mit unserer nachgeordneten Behörde, dem Max-Rubner-Institut (MRI), damit die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu erarbeitet werden.

Die vorläufige Studie des MRI hat unser Ministerium am 11. April auf seiner Internetseite veröffentlicht, kurz nachdem festgestellt wurde, dass die vorläufige Studie die vom BMEL gestellten Fragen beantwortet. Dieses Vorgehen ist üblich. Der Bericht wird als ‚vorläufig‘ bezeichnet, um die Möglichkeit der Ergänzung von Aspekten aus dem erwarteten Bericht der EU-Kommission zu eröffnen.

Die Anfrage von foodwatch nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde durch das Ministerium beantwortet. Der vorläufige Bericht wurde auch foodwatch nach Veröffentlichung übermittelt.  Weitergehende Nachfragen von foodwatch, die auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellt wurden, werden derzeit vom BMEL bearbeitet und beantwortet.

Unsere Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, versteht eine vereinfachte Nährwertkennzeichnung als einen zentralen Baustein ihrer Politik für eine gesunde Ernährung. Dabei ist es der Bundesministerin auch ein Anliegen, dass ein solches vereinfachtes Nährwertkennzeichnungssystem von möglichst vielen beteiligten Akteuren unterstützt wird. Denn nur so hat es dauerhaft Bestand am Markt und trägt zu einer gesünderen Ernährung bei. Mit Blick auf den Verbraucher wäre perspektivisch eine europaweit einheitliche Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen am besten.
(Hinweis: Nach derzeitigem Recht ist es derzeit nicht möglich, ein Nährwertkennzeichnungssystem in Deutschland verpflichtend vorzuschreiben. Die Etablierung eines vereinfachten Nährwertkennzeichnungssystems, zum Beispiel Nutriscore oder Lebensmittelampel, ist nach aktuellem EU-Recht nur auf freiwilliger Basis  zulässig. Zur Einführung eines verpflichtenden Systems müsste zunächst das EU-Recht geändert werden.)

Die wissenschaftliche Begleitung durch das MRI hat gezeigt, dass es kein optimales System gibt, sondern dass jedes Vor- und Nachteile mit sich bringt. Beispiel Nutriscoremodell: Hier irritiert, dass ein Menü aus Pommes-Frites, Schnitzel und einem Light-Softgetränk durch den dahinterstehenden Nutriscore-Algorithmus eine positive, grüne Bewertung (B) bekäme.

Aus diesem Grund soll das MRI auf Grundlage anderer Modelle ein Modell weiterentwickelt, das die Vorteile verschiedener Kennzeichnungssysteme berücksichtigt. Dieser Vorschlag wird keine Vorfestlegung für ein neues Modell sein. Vielmehr wird es in den bereits begonnenen Prozess der Entwicklung eines Nährwertkennzeichnungs-Systems einfließen. In diesem Prozess werden die relevanten Akteure weiter angehört und Verbraucherforschung zu verschiedenen Modellen berücksichtigt, um sobald als möglich ein System zu empfehlen.

Wir befinden uns also mitten in der im Koalitionsvertrag festgelegten Erarbeitung eines vereinfachten Nährwertkennzeichnungssystems.

Wir haben uns darauf geeinigt, unsere Verbraucher mit einzubeziehen und sie mitentscheiden zu lassen, was ihnen im Alltag am meisten Orientierung geben könnte. Das BMEL bereitet nun eine Verbraucherbefragung und einen Praxistest vor, um die Bürger zu befragen, welches der unterschiedlichen Kennzeichnungssysteme ihnen in ihrem Alltag am meisten hilft.

Quelle und Pressekontakt BMEL

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