Süßstoff Sucralose: Beim Erhitzen von Lebensmitteln können gesundheitsschädliche Verbindungen entstehen

Sucralose ist ein Süßungsmittel, das in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff E 955 zugelassen ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die aktuelle Datenlage zur Stabilität von Sucralose und zur Bildung möglicherweise gesundheitsschädlicher chlorierter Verbindungen bei hohen Temperaturen bewertet.

Das Ergebnis der vorliegenden Studien: Beim Erhitzen von Sucralose, insbesondere beim Erhitzen von Sucralose-haltigen Lebensmitteln wie beispielsweise Gemüsekonserven oder Backwaren, können Verbindungen mit gesundheitschädlichem und krebserzeugendem Potenzial entstehen. Wird Sucralose (E 955) heißer als 120 °C, führt dies zu einer schrittweisen und – mit weiter ansteigender Temperatur – fortschreitenden Zersetzung und Dechlorierung des Stoffes.

Temperaturen zwischen 120 °C und 150 °C sind bei der industriellen Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln möglich und werden auch im Privathaushalt beim Kochen und Backen von Lebensmitteln erreicht, die Sucralose enthalten. Dabei können sich chlorierte organische Verbindungen mit gesundheitsschädlichem Potenzial bilden, wie beispielsweise polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) bzw. Dibenzofurane (PCDF) oder Chlorpropanole.

Für eine abschließende Risikobewertung fehlen derzeit jedoch Daten. Unklar ist einerseits, welche toxischen Reaktionsprodukte sich im Detail bilden und andererseits, in welchen Mengen sie entstehen, wenn man Sucralose-haltige Lebensmittel auf Temperaturen über 120 °C erhitzt. Ferner sind für die Expositionsschätzung im Rahmen einer Risikobewertung repräsentative Daten zu Gehalten in entsprechend hergestellten Lebensmitteln notwendig.

Auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) befasst sich derzeit im Rahmen der Neubewertung der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und Verordnung (EU) Nr. 257/2010 mit Sucralose. Das Ergebnis der Bewertung steht noch aus.

Bis zu einer abschließenden Risikobewertung empfiehlt das BfR, Sucralose-haltige Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen, oder Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzusetzen. Dies gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für gewerbliche Lebensmittelhersteller.

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Quelle: BfR