Allergene in Lebensmitteln – Bilanz 2018

Lebensmittel, die speziell für Allergiker und damit für eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe angeboten wurden, stehen im besonderen Fokus der Lebensmittelüberwachung. Treffen Angaben wie „milchfrei“ oder „glutenfrei“ nicht zu, kann akut eine Gesundheitsgefahr von diesen Produkten ausgehen. Aber auch ohne eine solche Bewerbung können Lebensmittel Allergiker ansprechen, sofern keinerlei Hinweis auf das betreffende Allergen erfolgt.

Daher wurden 2018 wieder Lebensmittel in großem Umfang auf Allergene geprüft. Insgesamt 5.625 Untersuchungen auf nicht deklarierte Allergene haben die 4 Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württembergs durchgeführt.

7 Proben mussten wegen nachweisbarer Allergene als potentiell gesundheitsschädlich beurteilt werden. In einem „glutenfreien“ Brötchen war Weizen bzw. Gluten in erheblichen Anteilen (über 1 % Weizen) nachweisbar; ein Fitnessdrink auf Sojabasis enthielt erhöhte Mengen an Milch ohne entsprechende Deklaration. Gleiches galt für Marillen-Fruchtknödel bzw. Pizza Pesto mit Cashew, Tofu Burger mit Senf, Waffelblätter mit Soja sowie Haferbrei mit Weizen.

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Quelle: CVUA Karlsruhe