Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) widerspricht der Vorabmeldung des SPIEGEL zum Thema Lebensmittelüberwachung

Richtigstellung als Sprecherzitat.

„Die Vorabmeldung des SPIEGEL zur Lebensmittelüberwachung ist fachlich falsch. Die Aussage, Bundesministerin Klöckner plane eine Schwächung der Lebensmittel-Überwachung ist eine Verdrehung der Tatsachen. Der SPIEGEL hat auf Nachfrage bereits eine entsprechende Einordnung und Einschätzung erhalten.

Worum geht es?

Durch die Neufassung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts“ (kurz: AVV RÜb) wird die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben modernisiert und bundesweit stärker als bisher vereinheitlicht.

Konkret geht es darum, zu identifizieren, welche Betriebe ein höheres Risiko darstellen und entsprechend kontrolliert werden müssen. So kann die Effizienz in der Lebensmittelüberwachung weiter verbessert werden. Damit sorgt Bundesministerin Klöckner für eine effizientere Lebensmittel-Überwachung und verbessert den Verbraucherschutz.

Falsch ist die Behauptung, Bundesministerin Klöckner plane eine Schwächung der Lebensmittel-Überwachung.

Richtig ist: Die Lebensmittel-Überwachung wird effektiviert. Mit der Neufassung sorgen wir für gezieltere Kontrollen in der Lebensmittel-Überwachung und damit optimieren wir die Risikovorsorge.

Die Einschätzung, dass es zu einer Verringerung der Kontrolldichte kommen wird, trifft nicht zu, Kontrollen werden risikobasierter und damit effizienter durchgeführt werden.

Der SPIEGEL greift die Kritik von Foodwatch auf: Foodwatch interpretiert diese Regelung falsch. Foodwatch behauptet, dass ein Restaurant, in dem schwere Hygienemängel festgestellt wurden, statt viertel- nur noch halbjährlich kontrolliert würde.

Richtig ist, dass wenn schwere Hygienemängel festgestellt worden sind, die Lebensmittelüberwachung diesen Betrieb intensiver beobachten und ihn sogar schließen kann (je nach Schwere des Mangels). Diese anlassbezogenen Kontrollen erfolgen zusätzlich und in kürzeren Abständen als die entsprechenden Regelkontrollen.“

Hintergrund-Information

Die Erfahrung mit dem derzeit geltenden System hat gezeigt, dass die vorhandenen Ressourcen besser eingesetzt werden können. Es macht wenig Sinn, einen guten Betrieb, der vorbildliche Eigenkontrollen und Qualitätsmechanismen besitzt, ständig wiederkehrend in kurzen Intervallen zu kontrollieren. Der vorliegende Vorschlag zielt darauf, zielgerichteter die Betriebe zu kontrollieren, die Verbesserungspotentiale in ihrer Lebensmittelsicherheitsperformance aufweisen.

Pressekontakt:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Quelle: BMEL