Stellungnahme des Süßstoff-Verbandes: Warnung vor Sucralose ist überzogen

Köln, 07. Mai 2019 – Sucralose ist ein Süßstoff, der seit 2004 als E955 in der Europäischen Union zugelassen ist. Wie bei Zusatzstoffen üblich, wurden vor der Marktzulassung umfassende Sicherheitstests durchgeführt. Die Sicherheitsüberprüfung endet aber nicht mit der Zulassung. Gemäß EU-Rechtsvorschriften von 2008 muss die Sicherheit aller Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 in der EU zur Verwendung zugelassen wurden, neu bewertet werden. Das betrifft auch die Sucralose. Der Süßstoff-Verband e.V. begrüßt es daher ausdrücklich, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) dazu nun die aktuelle Datenlage zur Stabilität von Sucralose und zur Bildung möglicherweise gesundheitsschädlicher chlorierter Verbindungen bei hohen Temperaturen bewertet hat.

Weder die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, noch gesundheitliche Risiken durch das Erhitzen sucralosehaltiger Lebensmittel (> 120 °C) können laut der ausführlichen BfR-Stellungnahme abschließend beurteilt werden, weil dies auf Basis der aktuell zugrunde gelegten Daten derzeit nicht möglich ist. Die Aussagekraft der vorliegenden Daten wird zudem als niedrig eingestuft, da zahlreiche wichtige Daten fehlen oder widersprüchlich sind.

Vom BfR hinzugezogene Experten kommen zu dem Schluss, dass in den verfügbaren Studien nicht nachvollziehbar und verlässlich dargelegt wird, welche Verbindungen im Detail gebildet werden und dass es anhand der vorliegenden Daten nicht beurteilt werden kann, in welchem Ausmaß dabei toxikologisch relevante Stoffe entstehen.

Als unnötige Angstmacherei erscheint dem Süßstoff-Verband e.V. daher, bei den vorliegenden Ergebnissen, sowohl die Überschrift der BfR-Stellungnahme „Süßstoff Sucralose: Beim Erhitzen von Lebensmitteln können gesundheitsschädliche Verbindungen entstehen“, wie auch die vom BfR gemachte Schlussfolgerung, „sucralosehaltige Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen, oder Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzusetzen.“

Die Klärung der Fragen um die Hitzestabilität der Sucralose sieht auch der Süßstoff-Verband e.V als wichtige Maßnahme zum Schutz des Verbrauchers. Hierzu müssen – wie vom BfR vorgeschlagen – geeignete analytische Verfahren und methodische Vorgehensweisen (siehe Verordnung (EU) Nr. 2017/644) in qualifizierten und akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Erst dann ist eine abschließende Beurteilung und gegebenenfalls auch Änderung der Zulassung möglich.

Sicherheit des Verbrauchers steht an erster Stelle

Für die Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe ist das Sachverständigengremium der EFSA für Lebensmittelzusatzstoffe und Nährstoffquellen, die Lebensmitteln zugesetzt werden (ANS) verantwortlich. Das Gremium bewertet dabei alle einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Zusatzstoff, darunter auch die ursprüngliche wissenschaftliche Bewertung sowie Daten, die aus öffentlich zugänglicher Fachliteratur zusammengetragen wurden, und Informationen, die im Zuge von Aufrufen zur Einreichung von Daten eingingen.

Bereits im August 1999 hat die Amerikanische Lebensmittel- & Arzneimittelbehörde (FDA) die Zulassung von Sucralose als allgemein einsetzbaren Süßstoff für Lebensmittel veröffentlicht. Damit kann Sucralose in jedem Lebensmittel gemäß GMP (Gute Herstellpraxis) in den USA eingesetzt werden. In Europa ist Sucralose mit der Richtlinie 2003/115/EC seit 2004 und weltweit in mehr als 50 Ländern, wie den USA, Kanada, Australien, Japan, China und Russland zugelassen. Führende medizinische und wissenschaftliche Einrichtungen sowie Zulassungsbehörden weltweit bestätigen zusätzlich die Sicherheit von Sucralose, darunter u. a.:

  • die UK Food Standards Agency (unabhängige Behörde zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit in Großbritannien)
  • die European Food Safety Authority (EFSA) (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)
  • die US Food and Drug Administration (FDA) (US-Lebens- und Arzneimittelbehörde)
  • Health Canada (Kanadische Gesundheitsbehörde)
  • Food Standards Australia/New Zealand (Lebensmittelstandardsystem von Australien und Neuseeland)
  • der Japanese Food Sanitation Council (Japanischer Rat für Lebensmittelhygiene)
  • der Joint (Food and Agriculture Organisation/World Health Organisation) Expert Committee on Food Additives (JECFA) (Gemeinsamer Fachausschuss für Lebensmittelzusätze der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation/Weltgesundheitsorganisation).

 

Über den Süßstoff-Verband e.V.

Der Süßstoff-Verband hat seit 1966 die Aufgabe, Verbraucher, Ernährungsfachkräfte, Vertreter gesundheitsorientierter Berufe sowie Politik und Wirtschaft über Süßstoffe zu informieren und beteiligt sich an der wissenschaftlichen Diskussion über Süßstoffe, Gesundheitsprophylaxen und Diätetik. Seine Mitglieder sind Unternehmen in Deutschland und Österreich, die Süßstoffe, Süßstoffzubereitungen und Tafelsüßen herstellen oder vertreiben sowie Firmen, die Süßstoffe in Lebensmitteln und Getränken einsetzen. Weitere Informationen unter www.suessstoff-verband.info.

 

Süßstoff Sucralose: Beim Erhitzen von Lebensmitteln können gesundheitsschädliche Verbindungen entstehen BfR-Stellungnahme Nr. 012/2019 des BfR vom 9. April 20

https://www.bfr.bund.de/cm/343/suessstoff-sucralose-beim-erhitzen-von-lebensmitteln-koennen-gesundheitsschaedliche-verbindungen-entstehen.pdf

EFSA Website „Süßungsmittel“

http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/sweeteners

FAO Online Edition: „Combined Compendium of Food Additive Specifications“ http://www.fao.org/food/food-safety-quality/scientific-advice/jecfa/jecfa-additives/en/

RICHTLINIE 2003/115/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/35/EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0115&from=DE

 

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