Titandioxid – es besteht noch Forschungsbedarf

Fragen und Antworten des BfR vom 22. Mai 2019.

Titandioxid (TiO2) ist als Lebensmittelzusatzstoff E 171 zugelassen und kann als weißes Farbpigment unter anderem in Süßwaren und Überzügen, z. B. in Dragees und Kaugummi, zum Einsatz kommen. Unter der Bezeichnung CI 77891 ist der Stoff auch in Kosmetikprodukten wie z. B. Zahnpasta oder als Nanopartikel in Sonnencreme enthalten. Der Großteil des hergestellten Titandioxids wird jedoch in technischen Anwendungsgebieten, wie bei der Herstellung von Farben, Lacken, Papier und Kunststoffen, verwendet.

Derzeit diskutieren Forschung und Öffentlichkeit über mögliche gesundheitliche Risiken, die durch die Aufnahme von Titandioxid entstehen können. Hintergrund sind mehrere neue Studien, die noch ausstehende Entscheidung zur Einstufung von Titandioxid als Gefahrstoff auf der Basis eines Vorschlags der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sowie die kürzlich in Frankreich bekanntgegebene Verordnung, nach der das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die den Lebensmittelzusatzstoff E 171 enthalten, in Frankreich ab 2020 für ein Jahr auszusetzen ist.

Die Expertinnen und Experten unterscheiden zwischen der oralen (durch Verzehr), dermalen (über die Haut) und inhalativen (durch Einatmen) Aufnahme. Hinsichtlich der inhalativen Aufnahme hat der Risikoausschuss (RAC) der ECHA vorgeschlagen, Titandioxid nach den Kriterien der CLP-Verordnung als Gefahrstoff mit dem Hinweis „vermutlich krebserzeugend bei Inhalation“ einzustufen. Bei der oralen Aufnahme von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff gilt derzeit laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass die verfügbaren Daten keine Hinweise auf Gesundheitsbedenken für Verbraucherinnen und Verbraucher geben. Eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) lässt sich derzeit jedoch für den Zusatzstoff nicht ableiten, da insbesondere die Daten zur Reproduktionstoxizität nicht ausreichend bzw. adäquat sind.

Die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) kam im April 2019 zu dem Schluss, dass es an wissenschaftlichen Daten mangelt, um die Unsicherheiten in Bezug auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Zusatzstoffs E 171 zu beseitigen. Die ANSES bekräftigte in ihren Empfehlungen, Daten zur Charakterisierung der verschiedenen physikalisch-chemischen Formen von E 171 und zusätzliche toxikologische Daten über die möglichen Auswirkungen ihrer Aufnahme zu fordern. Die EFSA kam im Mai 2019 zu dem Schluss, dass die ANSES-Stellungnahme keine wesentlichen neuen Erkenntnisse enthält, die die bisherige Einschätzung der EFSA zur Verwendung von Titandioxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff in Frage stellen (EFSA, 2019).

Das französische Umwelt- sowie das Wirtschaftsministerium haben im April 2019 angekündigt, dass Lebensmittel, die den Zusatzstoff E 171 enthalten, ab 2020 in Frankreich für den Zeitraum von einem Jahr nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Die EFSA und das BfR werden sich weiterhin wissenschaftlich mit Titandioxid befassen. Insbesondere werden noch Daten zur Reproduktionstoxizität zu prüfen sein, die nach den Empfehlungen der EFSA derzeit in einer neuen Studie erhoben werden. Das BfR hat häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Titandioxid in Lebensmitteln zusammengestellt.

Fragen und Antworten

Quelle BfR