Wie müssen vegane oder vegetarische Wurst- und Fleischprodukte gekennzeichnet werden?

Sie heißen Veggie-Burger, Tofu-Salami oder Soja-Hacksteak. Mit diesen oder ähnlichen Bezeichnungen wird häufig Bezug zu Lebensmitteln tierischer Her-kunft genommen. Das kann beim Einkauf im Supermarkt zu Missverständnissen führen.

Damit Verbraucher möglichst auf den ersten Blick erkennen, was für ein Produkt sie vor sich haben, wurden Ende 2018 die „Leitsätze für vegetarische und vegane Lebensmittel“ verabschiedet. Diese sind nicht bindend,dienen aber als Grundlage für die Kennzeichnung durch den Anbieter.

„Dort ist zum Beispiel geregelt, dass ein Schnitzel nicht einfach nur „vegetarisch“ ́heißen darf. Es muss in seinem Namen auch den Ersatzstoff tragen, aus dem es hergestellt wurde“, sagt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

„Der richtige Begriff wäre dann beispielsweise „Vegetarisches Schnitzel aus Milcheiweiß.“ Bezeichnungen von gewachsenen Teilstücken vom Tier, wie Filet oder Steak dürfen nur verwendet werden,wenn das pflanzliche Produkt dem tierischen Original in Aussehen, Textur und Mundgefühl weitgehend ähnelt.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern