Einsatz für gute Lebensmittel: BLE-Qualitätskontrolleure prüften 2018 über 50.700 Tonnen Obst und Gemüse

Was im Lebensmitteleinzelhandel in die Frischetheke kommt, soll von guter Qualität sein und die EU-Vorgaben erfüllen. Bereits bei der Einfuhr an Häfen und Flughäfen prüfte die BLE 2018, ob Ananas ausreichend reif, Äpfel richtig gekennzeichnet oder Zwiebeln ohne Schimmel sind. Nur drei Prozent wurden beanstandet.
Insgesamt 211.513 Tonnen (96.295 Partien) Obst und Gemüse meldeten Importeure im Jahr 2018 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Einfuhrkontrolle an. Die angemeldeten Einfuhren kamen aus 88 verschiedenen Lieferländern außerhalb der EU und betrafen mehr als 200 verschiedene Obst- und Gemüsearten.

Die Importeure benötigen für die Verzollung die Zustimmung der BLE. Diese entscheidet nach Risikoanalyse, welche Anmeldungen kontrolliert werden und auf welche Kontrollen verzichtet werden kann. Von der 2018 angemeldeten Menge kontrollierten die BLE-Qualitätskontrolleurinnen und -kontrolleure 50.763 Tonnen (24 Prozent). Für 97 Prozent der kontrollierten Menge stellten sie eine Konformitätsbescheinigung aus. Ware, für die dem Zoll eine Verzichtserklärung oder Konformitätsbescheinigung vorgelegt wird, darf anschließend verzollt und nach Deutschland oder in die EU eingeführt werden.

Qualitätskontrolle: Ein wichtiger Baustein

„Was die BLE bei der Ein- und Wiederausfuhr von Obst und Gemüse aus Drittländern umsetzt, leisten weitere Kontrolleure auf Landesebene oder in der Wirtschaft. Sie alle tragen jeden Tag aufs Neue für gute Lebensmittel in der Obst- und Gemüseabteilung bei. Kein Kontrollsystem kann 100 Prozent Sicherheit bieten – doch in der EU haben wir mit den Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse eine sichere Grundlage, die täglich Anwendung findet und den Verbraucherinnen und Verbrauchern Verlässlichkeit bietet“, so BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden.

Häufigster Fehler: Falsche Kennzeichnung

Nur drei Prozent der kontrollierten Menge (1.523 Tonnen) beanstandete der BLE-Prüfdienst, da die Erzeugnisse nicht die EU-Vermarktungsnormen erfüllten. Häufigste Beanstandungsgründe waren fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung, Fäulnis, Schimmel oder nicht ausreichende Reife. Während Zwiebeln hauptsächlich wegen Schimmel und Fäulnis beanstandet werden mussten, war bei Wassermelonen, Mangos, Bohnen, Orangen und Nektarinen in erster Linie eine falsche Kennzeichnung zu bemängeln.

In der Regel entscheiden sich die Importeure bei beanstandeter Ware, die Kennzeichnung zu korrigieren und verdorbene Erzeugnisse auszusortieren. Durch eine Nachkontrolle prüft die BLE, ob die normgerechte Aufbereitung erfolgt ist und stellt in diesem Fall eine Konformitätsbescheinigung aus. Nur bei vier Prozent der beanstandeten Menge war eine solche Korrektur nicht möglich; in diesen Fällen entschieden sich die Importeure für eine Vernichtung unter zollamtlicher Aufsicht.

Weniger Lebensmittelverluste durch normgerechtes Obst und Gemüse

Da der EU-Markt ein begehrter Zielmarkt für Lieferanten aus Drittländern ist, setzen sie von der Ernte über die Aufbereitung, Kühlung, Verpackung und Terminierung alles daran, damit gute Ware den Markt erreicht. Außerdem achten sie auf gute, qualitätserhaltende Transportbedingungen. Die Kontrollpflicht trägt bei der Einfuhr dazu bei, dass im Wesentlichen normgerechte Ware bei der Einfuhrkontrolle präsentiert wird. Dennoch kann es – je nach Jahr oder Anbauregion – Probleme bei der Ernte geben, die Temperaturführung im Transportmittel kann ausfallen oder es steht nicht genügend Kühlkapazität für den Transport zur Verfügung. Derartige Schwierigkeiten zeigen sich in der Konformitätskontrolle und führen zu Beanstandungen.

Die BLE überwacht Einhaltung der Vermarktungsnormen bei der Ein- und Wiederausfuhr sowie die staatlichen Kontrollstellen der Länder im Groß- und Einzelhandel. Auf allen Handelsstufen wird risikobasiert kontrolliert. Gleichwohl ist es in erster Linie die Verantwortung aller Händler entlang der Vermarktungskette, dass die Vermarktungsnormen eingehalten werden. Sie sorgen dafür mit einer guten Warenpflege, angemessenen Lagerungsbedingungen und einer ansprechenden Präsentation in den Geschäften. Die Einhaltung der Vermarktungsnormen trägt damit zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten bei.

Quelle und Pressekontakt BLE