Fremdwassergehalte: Kaufe ich Muscheln oder Wasser?

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Kartoffelkrebs – droht der Kartoffel eine alte Gefahr neu?

Ärgerlich ist es, wenn man recht teure, tiefgefrorene Jacobsmuscheln
kauft und nach dem Zubereiten bleiben in der Pfanne wesentlich kleinere
Exemplare und allerhand Wasser übrig. „Seit einigen Jahren untersuchen
wir Meeresfrüchte und Fische auf Fremdwassergehalte. Auch 2018 waren das
insgesamt 77 Proben Fischereierzeugnisse und davon 16 Proben Muscheln.

Durchschnittlich 40 % Fremdwasser enthielten diese Meeresfrüchte, das
Maximum lag bei 49 %“, sagte Prof. Feldhusen, Direktor des Landesamtes
für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) heute
in Rostock auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der druckfrischen
Broschüre „Verbraucherschutz im Fokus 2018“.

Das heißt, dass Verbraucher zu einem guten Teil Wasser so teuer wie
Muschelfleisch einkauften. Neun Proben Muscheln (64,3 %) wurden
beanstandet. Sechs Muschelproben mussten sogar als „Aliud“ bezeichnet
werden – sie waren so verwässert, dass „etwas von einer anderen Art“
entstand. In der Konsequenz werden sie als „Irreführung des
Verbrauchers“ beanstandet. Die Fälle werden gutachterlich eingeschätzt
und durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
der Landkreise als Ordnungswidrigkeit behandelt oder an die
Staatsanwaltschaft abgegeben.

Der Amtsdirektor gab weiterhin einen Überblick zu Überwachungs- und
Untersuchungsstatistik des LALLF. Im Jahr 2018 mussten von 8.331 Proben
Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen 11,9 % beanstandet werden, was die
Größenordnung der letzten Jahre widerspiegelt. Der Hauptteil
Beanstandungen lag wiederholt im Bereich der Kennzeichnung mit
fehlenden, nicht vorschriftsgemäßen oder irreführenden Angaben auf
Verpackungen und Etiketten der untersuchten Lebensmittel (68,2 %).

Weiterhin gab es u. a. 18,8 % mikrobiologische Verunreinigungen der
Proben. Eine Gefahr für die Gesundheit des Verbrauchers ergab sich aus
17 Proben (=0,0022 %), die unterschiedliche Keime beinhalteten, z. B. E.coli in
Rohmilch oder Käse sowie Listerien in Salami.

In der Tierseuchendiagnostik sind über 620.000 Proben in Sachen
tierseuchenrechtlicher Bestimmungen, zur Abklärung von Krankheits- und
Verlustgeschehen in Tierbeständen sowie zur Ermittlung von Infektionen
mit bestimmten Erregern analysiert worden.

Kartoffelkrebs – droht der Kartoffel eine alte Gefahr neu?

„Die gute Nachricht für Landwirte und Verbraucher ist: in M-V können
derzeit ohne Einschränkung weiter hochwertiges Kartoffelpflanzgut und
exzellente Speisekartoffeln produziert werden“, nimmt Dr. Joachim
Vietinghoff, Abteilungsleiter Pflanzenschutzdienst im LALLF, die
Spannung aus der vorgestellten Thematik „Kartoffelkrebs“.

Höchst fraglich war dies geworden, weil bei amtlichen Untersuchungen
2018 von an Kartoffeln anhaftender Erde leere, nicht mehr infektiöse
Dauerkörper des Kartoffelkrebses gefunden wurden. Ihre Herkunft war
unklar, denn es werden jährlich hunderttausende Pflanzkartoffeln im Zuge
der Pflanzgutanerkennung des LALLF einzeln untersucht – einen
Krebsbefall gab es nicht. Ob es sich um kürzlich entleerte Dauerkörper
und damit um die mögliche Verseuchung einer Fläche oder um Überbleibsel
eines lange zurückliegenden, historischen Krebsbefalls handelte, musste
schnell geklärt werden.

Der Kartoffelkrebs ist eine äußerst gefürchtete, international streng
geregelte Quarantäneerkrankung. Die bis heute nicht bekämpfbare
Krankheit kann mit dem Pflanzgut, durch Erosion, durch Kartoffelabfälle
sowie durch Maschinen und Geräte verbreitet werden. Darum sind bei
Befall strengste Quarantänebestimmungen notwendig, z. B. ein
jahrzehntelanges Anbauverbot für Kartoffeln mit entsprechenden
katastrophalen Folgen für betroffene Betriebe. Die Erkrankung trat in
Mecklenburg erstmalig 1915 auf. Es brauchte etwa 40 Jahre konsequente
Quarantänemaßnahmen und den Anbau krebsresistenter Sorten, um die
Infektion zu tilgen (seit 1958 befallsfrei).

„Umfangreichen Recherchen in (ur)alten Akten sicherten die Erkenntnis,
dass die von uns gefundenen leeren Dauerkörper „alt“ waren. Sie können
mindestens bis zu 60 Jahre unzersetzt im Boden überdauern“, gibt
Vietinghoff diese fachlich völlig neue und außergewöhnliche Erkenntnis
bekannt.

Für die amtliche Risikobewertung ist das sehr wichtig. Denn es
kann nun davon ausgegangen werden, dass leere Dauerkörper auf aktuellen
Anbauflächen nicht auf einen kurz zurückliegenden Befall hinweisen,
sondern letzte Zeugen der Erkrankung aus historischer Vergangenheit
sind. „Quarantänemaßnahmen mit enormen Folgen für die
Kartoffelwirtschaft im Land sind nicht erforderlich“, resümiert der
Experte erleichtert.

Hintergrund

Kartoffelkrebs wird durch den Befall mit dem Pilz Synchytrium
endobioticum hervorgerufen. Er verursacht blumenkohlartige Wucherungen
verschiedener Pflanzenteile und den Knollen. Aus ihnen bilden sich
Dauerkörper, von denen die Neuinfektion ausgeht. Die Dauerkörper können
20 – 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben. Kontaminierte Böden,
Lagerräume und Landmaschinen können nicht entseucht werden, denn es
fehlen wirksame Biozide oder auch sonstige Bekämpfungsmöglichkeiten.

Die Jahresbroschüren sind hier zu finden.

Pressekontakt:
Dr. Antje Krüger, Öffentlichkeitsarbeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock
Tel.: 0381 – 4035 – 640
Fax: 0381 – 400 151 0
www.lallf.de

Quelle: LALLF