Rechtliche Angriffe auf die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung sind unbegründet

Den am 14.06.2019 vom FORUM GRÜNE VERNUNFT e.V. auf der Basis eines selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens erhobenen Vorwurf, mit Hilfe von klassischen Mutagenese-Verfahren hergestellte Lebensmittel, die eine „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung tragen, verstießen gegen das lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot, weist der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL – zukünftig Lebensmittelverband Deutschland) als rechtlich unbegründet zurück.

Hierzu betont Dr. Marcus Girnau, stellvertretender BLL-Hauptgeschäftsführer: „Die geäußerte Rechtsauffassung steht erkennbar im Widerspruch zur Rechtslage nach geltendem Lebensmittelrecht und ist daher unzutreffend! Zur Versachlichung der Diskussion sollte künftig wieder schärfer zwischen politischen und rechtlichen Argumenten bei der Verfolgung eigener Ziele differenziert werden“.

So sind Lebensmittel, bei deren Produktion klassische Verfahren/Methoden der Mutagenese eingesetzt werden, wegen der spezifischen Begriffsdefinition eines genetisch veränderten Organismus (GVO) in Art. 2 Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 auch nach dem EuGH-Urteil in Rs. C-528/16 zu neuen Züchtungstechniken keine genetisch veränderten Organismen im Sinne des EU-Lebensmittelrechts. Derartige Lebensmittel unterfallen deshalb nicht den Vorgaben zur Zulassung und Kennzeichnung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Im Lebensmittelrecht gilt ein engerer GVO-Begriff als nach der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, auf die sich das EuGH-Urteil bezog.

Auch für die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ ist durch die Bezugnahme auf die Vorgaben und die Begriffsdefinitionen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 ausschließlich der enge und im EU-Lebensmittelrecht spezialrechtlich definierte GVO-Begriff maßgeblich, der die klassische Mutagenese bewusst nicht erfasst. Schon vor diesem Hintergrund scheidet ein Verstoß gegen das lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot wegen der Vermarktung solcher Lebensmittel, die den Kennzeichnungshinweis „Ohne Gentechnik“ tragen und den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, aus.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)

Der BLL (zukünftig: Lebensmittelverband Deutschland) ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, also aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-129, E-Mail: mgirnau@bll.de

Pressearbeit:
BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127
mstruck@bll.de

Quelle: BLL

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