Studie zu Lebensmittel von zweierlei Qualität: ein Drittel der Produkte weist unterschiedliche Zusammensetzung auf

Die Kommission hat am 24.06.2019 die Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung von Lebensmittelprodukten veröffentlicht. Es wurde kein Ost-West-Unterschied bei der Zusammensetzung von Markenlebensmitteln festgestellt, aber ein Drittel der getesteten Produkte, die als identisch oder ähnlich vermarktet wurden, wies eine unterschiedliche Zusammensetzung auf.

Tibor Navracsics, Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport und zuständig für die Gemeinsame Forschungsstelle , erklärte: „Es gibt unter den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wahrnehmung, dass von ihnen erworbene Markenlebensmittel sich von einschlägigen anderswo erhältlichen Produkten unterscheiden und – möglicherweise – schlechter sind. Die Kommission hat ihren wissenschaftlichen Dienst beauftragt, zu der objektiven Bewertung, wie verbreitet solche Unterschiede im Binnenmarkt sind, beizutragen. Die Bilanz fällt gemischt aus: Zwar ist zu begrüßen, dass sich hinsichtlich der Zusammensetzung von Markenlebensmitteln keine Anzeichen für eine Kluft zwischen Ost und West feststellen ließen, doch erfüllt es mich mit Sorge, dass knapp ein Drittel der geprüften Produkte eine unterschiedliche Zusammensetzung aufwies, aber als identisch oder ähnlich vermarktet wurde.“

Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, fügte hinzu: „Im europäischen Binnenmarkt wird es nicht zweierlei Standards geben. Mit den neuen Vorschriften, die Doppelstandards bei der Qualität unter Strafe stellen und die Verbraucherschutzbehörden stärken, verfügen wir über die erforderlichen Instrumente, um diesen Missstand abzustellen. Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher werden uneingeschränkt darauf vertrauen können, dass der Packungsinhalt des von ihnen gekauften Produkts den Angaben auf der Packung genau entspricht.“

Die Studie wurde die vom Wissenschafts- und Wissensdienst der Kommission, der Gemeinsamen Forschungsstelle, durchgeführt. Analysiert wurden fast 1.400 Lebensmittel in 19 EU-Ländern. Die Stichprobe ist jedoch nicht repräsentativ für die große Vielfalt an Lebensmitteln auf dem EU-Markt.

Die wichtigsten Ergebnisse

  • In den meisten Fällen entsprach die Zusammensetzung der Produktaufmachung: Bei 23 Prozent der Produkte waren sowohl die jeweilige Packungsvorderseite als auch die Zusammensetzung identisch; bei 27 Prozent der Produkte wurde die je nach EU-Land unterschiedliche Zusammensetzung durch eine andere Packungsvorderseite signalisiert.
  • 9 Prozent der Produkte wurden als in der gesamten EU identisch angeboten, wiesen aber unterschiedliche Zusammensetzungen auf: Bei diesen Produkten sah die Packungsvorderseite gleich aus, während die Zusammensetzung nicht identisch war.
  • Weitere 22 Prozent der Produkte wiesen eine ähnliche Aufmachung, jedoch eine unterschiedliche Zusammensetzung auf: Bei diesen Produkten sah die Packungsvorderseite ähnlich aus, während die Zusammensetzung nicht identisch war.
  • Es gibt kein einheitliches geografisches Muster bei der Verwendung derselben oder einer ähnlichen Verpackung für Produkte mit unterschiedlicher Zusammensetzung. Darüber hinaus bedeuten Unterschiede in der Zusammensetzung der geprüften Produkte nicht zwangsläufig einen Unterschied in der Produktqualität.

Maßnahmen der Kommission in diesem Bereich

Seit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker 2017 in seiner Rede zur Lage der Union Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen auf die Frage der Doppelstandards bei der Qualität von Produkten eingegangen ist, hat die Europäische Kommission verschiedene Initiativen vorangebracht:

Die nächsten Schritte

Die Europäische Kommission veröffentlicht heute eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit einem Gesamtvolumen von 1,26 Mio. Euro, um die Kapazitäten von Verbraucherorganisationen für die Prüfung von Produkten und die Ermittlung potenziell irreführender Praktiken zu stärken. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 6. November 2019.

Hintergrund

Nach den Rechtsvorschriften der EU könnte die mitgliedstaatenübergreifend gleiche Vermarktung von Waren, die sich in ihrer Zusammensetzung oder ihren Eigenschaften ohne legitime und objektive Gründe wesentlich voneinander unterscheiden, für Verbraucher irreführend sein und als unlauter und rechtwidrig gelten.

In der von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission durchgeführten Studie wird die Marktlage in den 19 teilnehmenden Mitgliedstaaten (im Erhebungszeitraum November-Dezember 2018) beschrieben. Mit der Testreihe reagiert die Europäische Kommission auf Bedenken in Bezug auf Lebensmittel von zweierlei Qualität. Die Auswahl der Produkte erfolgte auf der Grundlage von Vorschlägen der Mitgliedstaaten, nachdem bei Verbraucherschutzbehörden bzw. -verbänden Beschwerden eingegangen waren.

Die Prüfung stützte sich auf eine harmonisierte Methodik Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen ‚ die von der Gemeinsamen Forschungsstelle in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt wurde. Diese Methodik ermöglicht eine vergleichbare Probenahme, Prüfung und Datenauswertung in der gesamten EU. Alle EU-Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, Daten zur Zusammensetzung der ausgewählten Lebensmittelprodukte zu erheben, die auf ihren Märkten angeboten werden. 19 EU-Mitgliedstaaten übermittelten Angaben zu 113 Markenprodukten und 15 Eigenmarkenprodukten. In einem ersten Schritt stützt sich diese Analyse auf die auf den Produktetiketten und auf der Packungsvorderseite angegebenen Informationen.

Der heute veröffentlichte Bericht wird eine bessere Grundlage für den Umgang mit der Doppelstandard-Problematik in der EU bieten. Es sind jedoch weitere Schritte und Forschungsarbeiten erforderlich, um zu einer repräsentativeren Bewertung zu gelangen und die Zusammenhänge zwischen Zusammensetzung und Qualität besser zu verstehen.

An der Erhebung waren die folgenden Mitgliedstaaten beteiligt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Polen, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Weitere Informationen:

Pressekontakt:
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail (link sends e-mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Quelle: EU Kommission