TÜV SÜD informiert: Lebensmittel nicht vorzeitig entsorgen

Einkauf von Obst und Gemüse
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In Deutschland werden laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft pro Kopf und Jahr 55 Kilogramm Lebensmittel weggeworfen. Sechs Prozent davon werden allein wegen eines überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) als Müll entsorgt, die Hälfte davon ungeöffnet. Missverständnisse auf Verbraucherseite darüber, was die verschiedenen Datumsangaben auf Lebensmitteln bedeuten, sind eine Ursache dafür. TÜV SÜD erklärt den Unterschied zwischen MHD und dem Verbrauchsdatum.

Mehr als vier Millionen Tonnen Lebensmittelmüll entstehen pro Jahr in den Privathaushalten Deutschlands. Sechs Prozent davon zu vermeiden, wäre ein großer Beitrag für den nachhaltigen Lebensmittelkonsum. Denn das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Verfallsdatum. Mit dieser Angabe gibt der Hersteller eine seit 1981 gesetzlich vorgeschriebene Orientierung für die Verbraucher, wie lange das Produkt bei ordnungsgemäßen Verpackungs-, Transport- und Lagerbedingungen seine Genuss- und Qualitätseigenschaften behält. Ist das MHD erst kurzzeitig abgelaufen, können Verbraucher durch Prüfung von Geruch, Aussehen und Geschmack leicht selbst erkennen, ob das Lebensmittel den eigenen Ansprüchen noch genügt bzw. verzehrt werden kann.

Lebensmittel oft noch genießbar nach Ablauf des MHD

„Das MHD gibt eine Qualitätsaussage, das Verbrauchsdatum eine Sicherheitsaussage“, stellt Dr. Andreas Daxenberger von TÜV SÜD klar. „Es wäre gut, wenn Verbraucher in Deutschland das Mindesthaltbarkeitsdatum besser vom Verbrauchsdatum unterscheiden würden.“ Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wird das Mindesthaltbarkeitsdatum durch ein Verbrauchsdatum ersetzt. Dies ist zum Beispiel bei abgepacktem Hackfleisch oder Geflügelfleisch der Fall. Diese Angabe signalisiert, dass das Lebensmittel nach Ablauf des Datums nicht mehr verkauft werden darf und nicht mehr verzehrt werden sollte.

Bei frischen Lebensmitteln, die mit einem MHD gekennzeichnet sind (z.B. Milchprodukte), kann der Verbraucher selbst prüfen, ob das Lebensmittel noch gegessen werden kann: So lange kein Verderb erkennbar ist (z.B. abweichender Geruch, Schimmel), ist das Lebensmittel nicht gefährlich.

Bei trockenen, länger haltbaren Lebensmitteln (z.B. Süßwaren, Nudeln) ist auch nach dem Ablauf des MHD damit zu rechnen, dass der Geschmack noch in Ordnung ist. Achten sollte der Verbraucher auch auf die korrekten Lagerbedingungen (Kühlprodukte fortlaufend im Kühlschrank, haltbare Produkte trocken und dunkel).

Bis zu drei Monate haltbare Lebensmittel müssen nach den EU-weit geltenden Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel die Angabe der Mindesthaltbarkeit in Form von Tag und Monat (z.B. 15.07.2019) enthalten. Auf Lebensmitteln, die drei bis 18 Monate haltbar sind, müssen Monat und Jahr als MHD (z.B. 07/2019) aufgedruckt sein. Bei mehr als 18 Monate haltbaren Produkten genügt es, das Jahr (z.B. Ende 2019) anzuzeigen.

Das Lebensmittelrecht legt auch Lebensmittel fest, die kein MHD tragen müssen: Frischobst- und Gemüse, Zucker in fester Form, Speisesalz ohne Jod, alkoholische Getränke, manche Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte- und Nektare, Speiseeis in Portionspackungen gehören dazu. Manche Hersteller geben neben dem MHD zusätzlich an, wie lange das Lebensmittel nach Öffnung noch haltbar ist bzw. in welchem Zeitraum es nach Öffnung zu verbrauchen ist.

Bessere Unterscheidbarkeit auch EU-weit in Sicht

Auch die Europäische Kommission arbeitet seit mehreren Jahren an der Verbesserung der Datumsangaben auf Lebensmitteln. Laut den statistischen Berechnungen der Europäischen Union sind Missverständnisse rund um MHD („best before“-Angabe) und Verbrauchsdaten („use by“-Angabe) für 10 % der in Europa weggeworfenen Lebensmittel verantwortlich.

Die eigens dafür eingerichtete EU-Plattform für Lebensmittelverluste und Lebensmittelmüll arbeitet derzeit daran, Datumsangaben auf Lebensmitteln so zu gestalten, dass Lebensmittelmüll vermieden werden kann, ohne die Aspekte der Lebensmittelsicherheit und Verbraucherinformation zu vernachlässigen. Die Formate, die Präsentation und die Terminierung beider Datumsangaben auf den Lebensmitteln sollen eine bessere Unterscheidung für die Verbraucher ermöglichen.

Quelle: TÜV SÜD