Bundesministerin Klöckner legt Verordnung zum Verbot von Zuckerzusatz in Tees für Babys und Kleinkinder vor

Nächster Schritt der Reduktions- und Innovationsstrategie für Fertignahrungsmittel.

Ende vergangenen Jahres wurde die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner für weniger Zucker, Fette und Salz in Fertignahrungsmitteln im Kabinett beschlossen. Damit soll wirksam der zum Teil viel zu hohe Anteil von Zucker, Fetten und Salz reduziert werden. Verankert in der Strategie ist, dass Zucker und andere süßende Zutaten in Baby- und Kleinkindertees verboten werden. Eine Verordnung, die das ermöglicht, hat die Ministerin nun vorgelegt.

Dazu Julia Klöckner: „Der Konsum gezuckerter Getränke von Anfang an erhöht die Gefahr von Karies, späterem Übergewicht oder gar Adipositas. Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang. Und wer bereits als Baby an den Geschmack gewöhnt wird, der wird im weiteren Leben aus Gewohnheit wenig Freude an Ungesüßtem haben. Die ersten 1.000 Tage im Leben sind entscheidend. Angestammte Ernährungsgewohnheiten später noch zu ändern, ist schwierig. Richtig und wichtig ist es deshalb, so früh wie möglich die richtigen Weichen für ein gutes Aufwachsen zu stellen.

Unsere Kleinsten zu schützen, das ist mir als Bundesernährungsministerin besonders wichtig. Deshalb werde ich den Zusatz von Zucker und anderen süßenden Zutaten in Baby- und Kleinkindertees verbieten. Dieses brauchen die Kleinsten nicht.“

Viele Eltern seien guten Glaubens, wenn sie speziell für Babys angebotene Tees kaufen, dass sie damit ihren Kleinen etwas Gutes tun, so die Bundesministerin weiter. Sie wüssten gar nicht, dass darin zugesetzte Süßungen enthalten sind: „Eltern und Betreuern wollen wir es deshalb leichter machen, das Richtige für die Babys beim Einkauf schnell zu erkennen.“

Der Verordnungsentwurf sieht vor:

  1. Ein Verbot des Zusatzes von Zucker, Honig, Fruchtsaft(-konzentrat), Malzextrakt oder anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- und Kleinkindertees,
  2. den verpflichtenden Hinweis an die Käufer und Anwender, dass bei der Zubereitung oder Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll,
  3. die Kennzeichnungsvorgabe bezüglich des Alters, ab dem das Erzeugnis verwendet werden kann. Analog zum Mindestalter für die Einführung von Beikost beträgt dies mindestens vier Monate.

Die Vorgaben gelten sowohl für Erzeugnisse, die zubereitet werden müssen, als auch für verzehrfertige Getränke. Denn eine vom unabhängigen Max Rubner-Institut erstellte Marktübersicht hatte gezeigt, dass es neben den „klassischen“ Angebotsformen als Teebeutel, Pulver oder Granulat auch verzehrfertige Getränke gibt, in der die Tees oder Fruchtsäfte als überwiegende Zutat zugesetzt sind. Diese werden vom Verordnungsentwurf ebenfalls erfasst.

„Das Thema liegt mir am Herzen. Die Einrichtung des Instituts für Kinderernährung und unser Engagement zur Stillförderung sind weitere entscheidende Schritte zur Stärkung einer guten und ausgewogenen Ernährung speziell in den ersten drei Lebensjahren. Mit Leuchtturmprojekten gehen wir voran“, betont die Bundesministerin. Dazu gehöre auch, dass man bei der vereinfachten Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen so weit sei wie nie zuvor. Im Sommer können die Verbraucher in einer repräsentativen Umfrage entscheiden, welche Darstellung für sie am verständlichsten ist. Ein Votum wird im Herbst vorliegen.

Quelle und Pressekontakt BMEL