Neuartige Lebensmittel – Novel Food: Rechtliche Grundlagen, Konsultations-, Zulassungs- und Meldeverfahren!

Unter „neuartigen Lebensmitteln“ versteht man bestimmte Lebensmittel, die bisher noch nicht im nennenswerten Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.

Die sogenannten „neuartigen Lebensmittel“ oder „Novel Food“ sind Lebensmittel und/oder Lebensmittelzutaten, die noch relativ neu auf dem europäischen Markt sind und somit keine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel für den menschlichen Verzehr haben.  Aufgrund ihrer exotischen Herkunft oder der Anwendung innovativer Herstellungsverfahren sowie ihrer speziellen Zusammensetzung bedürfen diese Produkte vor ihrer Verwendung einer Zulassung und werden während des Verfahrens einer Sicherheitsbewertung unterzogen.

Die Regelungen in der Verordnung über neuartige Lebensmittel dienen daher als Schutz der Gesundheit des Menschen und ermöglichen gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts. Seit 01.01.2018 ist die alte Novel Food Verordnung (EG) Nr. 258/97 außer Kraft und durch die neue  Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 abgelöst.

Geltungsbereich:

Die noch ziemlich neue europäische Novel Food-Verordnung (VO (EU) Nr. 2015/2283) ist am 31.12.2015 in Kraft getreten, sie gilt jedoch vollumfänglich erst seit dem 01.01.2018 (Ablösung der bisher geltenden VO (EG) Nr. 258/97). Die Übergangsregelungen sind in Art. 35 der genannten Verordnung geregelt (siehe Info-Kasten).

Durch die neue EU Novel Food-Verordnung sind auch neue Durchführungsverordnungen der der europäischen Union verabschiedet worden.

Unionsliste Zugelassener neuartiger Lebensmittel (DVO (EU) Nr. 2017/2470)
Zulassungsanträge (DVO (EU) Nr. 2017/2469)
Traditionelle Lebensmittel aus Drittstaaten (DVO (EU) Nr. 2017/2468)
Konsultationsverfahren zum neuartigen Status (DVO (EU) Nr. 2018/456)

Vollständiger Beitrag

Quelle: Untersuchungsämter Baden-Württemberg