Fragen und Antworten zum Genome Editing und CRISPR/Cas9

Aktualisierte FAQ des BfR vom 30. August 2019.

Genome Editing ist ein Sammelbegriff für neue Methoden, die es erlauben, zielgerichtete Eingriffe im Erbmaterial (Genom) einer Zelle durchzuführen. Insbesondere die Methode CRISPR/Cas9 verspricht eine Vielzahl von neuen Anwendungsmöglichkeiten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) begleitet diese Entwicklung wissenschaftlich im Interesse des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Im Folgenden hat das BfR die wichtigsten Fragen zum Thema Genome Editing und insbesondere zu der Methode CRISPR/Cas9 beantwortet.

Die Bundesregierung hat sich im November 2016 zum Thema „Einstufung von und Umgang mit neuen Gentechnikverfahren“ geäußert.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810301.pdf

Eine wissenschaftliche Expertengruppe der Europäischen Kommission hat im April 2017 eine Einschätzung zu neuen Techniken in der landwirtschaftlichen Biotechnologie veröffentlicht.

http://ec.europa.eu/research/sam/pdf/topics/explanatory_note_new_techniques_agricultural_biotechnology.pdf

Die rechtliche Einschätzung, ob Genome Editing zur Gentechnik gehört, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil im Juli 2018 vorgenommen:

http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-528/16

Die Möglichkeiten des Nachweises von mit Hilfe neuer Mutageneseverfahren hergestellter Lebens- und Futtermittel wurden durch das Europäische Netzwerk von GVO-Laboratorien (ENGL) analysiert.

http://gmo-crl.jrc.ec.europa.eu/doc/JRC116289-GE-report-ENGL.pdf

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Quelle: BfR