Zum heute veröffentlichten Sonderbericht des Weltklimarats erklärt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner

„Die Ergebnisse des IPCC-Berichts bestärken uns in unserem Weg, Landwirtschaft, Landnutzung und die Forstwirtschaft noch nachhaltiger zu gestalten. Denn ein behutsamer Umgang mit den Ressourcen geht uns alle an. Gerade weil die Land- und Forstwirtschaft nicht nur Beteiligte, sondern vom Klimawandel besonders betroffen sind, haben wir keine Zeit zu verlieren. Deshalb setzen wir uns bei der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) für die nächste Förderperiode klar für Mindestumweltstandards ein, an die sich alle Mitgliedsstaaten bei der Bewirtschaftung halten müssen.

Wer mehr für den Umwelt- und Klimaschutz leistet, muss dafür auch entlohnt werden. Das Umsteuern fängt nicht erst heute an. Da wir alle gefragt sind, Natur und das Klima nachhaltig zu schützen und zu nutzen, muss jede Branche ihren Beitrag leisten. Bereits Anfang Mai habe ich im Klimakabinett zehn konkrete Klimaschutzmaßnahmen für den Ackerbau, die Tierhaltung und die Waldwirtschaft vorgelegt und entsprechende Anmeldungen für finanzielle Ausstattungen über den Klimafonds der Bundesregierung vorgenommen.

Noch in diesem Jahr werde ich eine nationale Ackerbaustrategie vorstellen, mit der wir den Beitrag des Ackerbaus zum Klimaschutz weiter ausbauen werden.

Auf europäischer Ebenen diskutiere ich mit meinen Amtskollegen derzeit, wie wir die gemeinsame Agrarpolitik grüner und nachhaltiger machen – auch vor dem Hintergrund des aktuellen Berichts brauchen wir ein höheres Umweltambitionsniveau. In Brüssel haben wir als Bundesregierung deutlich gemacht, dass das nur gelingen wird, wenn es einheitliche Leitplanken gibt. Zentrale Vorhaben für mehr Umwelt-, Natur- und Klimaschutz müssen mit der Reform der GAP überall in der EU gleich wirksam umgesetzt werden. Wir brauchen Mindeststandards, die verpflichtend gelten, gleichzeitig müssen höhere Umweltleistungen für die Landwirte effizient und einfach umsetzbar sein.

Zur Wahrheit gehört ebenso, dass wir auf eine produktive Landwirtschaft angewiesen sind, deren Ernten Milliarden ernähren müssen: Weltweit hungern mehr als 800 Millionen Menschen, weitere zwei Milliarden sind mangelernährt. Ressourcen- und Klimaschutz auf der einen müssen wir mit Ertrags- und Erntesicherung auf der anderen Seite zusammenbringen. Dabei kann uns weltweit das Potential der Digitalisierung, der Präzisierung und Früherkennung helfen.

Land- und Forstwirtschaft sind vor allem aber Lösungsbringer beim Klimawandel, diese große Relevanz hebt der Bericht ausdrücklich hervor. Denn Böden und Wälder sind effektive Treibhausgassenken, weltweit binden sie knapp ein Drittel der CO2-Emissionen. Hierzulande führt die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu einer Verringerung der Emission um 14 Prozent. Und auch den Boden als Kohlenstoffspeicher müssen wir schützen und sein Speicherpotential ausbauen. Diese Punkte sind zentrale Bausteine unserer Klimaschutzmaßnahmen. Zudem geht es nun um ein schnelles, groß angelegtes und nachhaltiges Aufforstungsprogramm für unsere heimischen Wälder.“

Hintergrund zu den landwirtschaftlichen Emissionen in Deutschland

Co2-Ausstoß nach Branchen:

  • Energiesektor: 299 Mio. Tonnen CO²
  • Industrie: 196 Mio. Tonnen CO²
  • Verkehr: 163 Mio. Tonnen CO²
  • Haushalte: 82 Mio. Tonnen CO²
  • Landwirtschaft: 64 Mio. Tonnen CO2 (das entspricht rund 7 Prozent des gesamten CO2- Ausstoßes in Deutschland [866 Millionen Tonnen])
  • Abfall und sonstige Emission: 55 Mio. Tonnen CO²

Entwicklung der Emissionen:

  • Die jährlichen Emissionen aus der Landwirtschaft sanken zwischen 1990 und 2018 um 18 Millionen Tonnen CO2-Äqivalente.
  • Bis 2020 werden sie voraussichtlich um weitere eins bis zwei Millionen Tonnen sinken.
  • Dies entspricht einer Reduzierung von über 20 Prozent gegenüber 1990.
  • Eine aktuelle Analyse für das Jahr 2018 zeigt, dass die Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft 63,6 Millionen t CO2-Äquivalente betrugen. Das entspricht einem Rückgang von etwa 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Klimaschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

  1. Energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe in Biogasanlagen
    Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und die gasdichte Lagerung von Gärresten sollen mit neuen Instrumenten gefördert werden. Hier ist es besonders wichtig, dass wir sinnvolle Anschlussmöglichkeiten für die Anlagen finden, die derzeit im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) gefördert werden. (2,0 – 4,0 Mio. t CO2-Äq jährliches Minderungspotenzial)
  2. Emissionsminderung in der Tierhaltung
    Fördermaßnahmen sollen an die Großvieheinheitengrenze geknüpft werden. Ergänzend zur Nutztierhaltungsstrategie wird eine Gesamtstrategie auf Basis der geltenden BVT-Standards (beste Verfügbare Technik) entwickelt und umgesetzt. Fördermaßnahmen sollen mehr im Hinblick auf das Tierwohl ausgerichtet werden, unter Berücksichtigung der Umweltwirkungen und der Einsparungen von Emissionen.
  3. Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Fläche
    Die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen ist auch eine Klimamaßnahme. Dies liegt in erster Linie an der Einsparung von Mineraldüngern, bei deren Herstellung Treibhausgase entstehen. Wir wollen Rechtsvorschriften zugunsten besonders umweltfreundlicher Verfahren wie dem ökologischen Landbau oder anderer besonders nachhaltiger Verfahren der Landbewirtschaftung weiterentwickeln und die rechtliche und finanzielle Förderung optimieren. Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltigere Landwirtschaft (BÖLN) haben wir bereits im vergangenen Jahr deutlich aufgestockt. (0,4 – 1,2 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial)
  4. Senkung der Stickstoffüberschüsse und -emissionen einschließlich Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung von Lachgasemissionen
    Viel erreichen wir z. B. durch die bereits erfolgten rechtlichen Änderungen in der Düngegesetzgebung. Weitere Anpassungen sind in der Planung. Dadurch rechnen wir mit einer weiteren Senkung der Stickstoffüberschüsse: einschließlich der Minderung von Ammoniak- und Lachgasemissionen. Das Düngepaket soll zudem mit der Förderung gasdichter, emissionsarmer Güllelager und emissionsmindernder Ausbringtechnik unterstützt werden. Hier sind auch die Länder in der Pflicht. (2,2 – 3,5 Mio. t CO2-Äq jährliches Minderungspotenzial)
  5. Erhöhung der Energieeffizienz
    Das Bundesprogramm für Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau wird fortgeführt und weiterentwickelt. (1,1 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial)
  6. Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
    An erster Stelle steht die Anpassung der Wälder in Bezug auf Klimaanpassung und Klimaschutz im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Daneben gilt es die nachhaltige und ressourceneffiziente Holzverwendung zu fördern und auch international eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und einen entsprechenden Waldschutz sicherzustellen). (70 – 127 Mio. t CO2-Äq Minderungs- bzw. Speicherpotenzial)
  7. Humusaufbau im Ackerland
    Auf der Grundlage der Bodenzustandserhebung 2018 und einer zweiten Erhebung nach etwa zehn Jahren werden der Kohlenstoffvorrat in landwirtschaftlich genutzten Böden und seine Veränderungen erfasst. Maßnahmen zur Kohlenstoffanreicherung sollen u. a. in der Ackerbaustrategie berücksichtigt werden, die aktuell in meinem Haus erarbeitet wird. Der Ausbau des ökologischen Landbaus trägt ebenfalls zur Kohlenstoffanreicherung bei. (bis  4.0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial)
  8. Erhalt von Dauergrünland
    Auch in Grünland sind hohe Kohlenstoffvorräte gespeichert. Der Erhalt von Dauergrünland ist daher ebenfalls eine wichtige Klimaschutzmaßnahme, die auch schon im Rahmen der GAP gefördert wird. Wir wollen Regelungen zum Grünlanderhalt fortführen und eine Grünlandstrategie zur Sicherung und Stärkung einer dauerhaften Grünlandnutzung entwickeln. (1,0 – 2,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial)
  9. Schutz von Moorböden einschl. Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten
    Wichtig ist auch, die Treibhausgasemissionen in den Blick zu nehmen, die aus entwässerten Moorböden resultieren, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Wie wir hier vorankommen können, loten wir derzeit gemeinsam mit dem BMU in Beratungen mit den Ländern aus, die in einer Bund-Länder-Zielvereinbarung münden sollen. Damit auch nur einer teilweisen Vernässung von Moorböden erhebliche Nutzungseinschränkungen und damit Eingriffe in Eigentumsrechte verbunden sind, geht dies nur auf freiwilliger Basis. (bis 1,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial)
  10. Vermeidung von Lebensmittelabfällen
    Ein Indikator zur Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelabfällen und THG-Minderungspotenzialen wird in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen. Eine Bewertung hinsichtlich Ressourceneinsatz und THG-Potenzial ist noch nicht vorgesehen. Ende Februar haben wir eine Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgelegt. Laut WBAE 2016 lassen sich mit der vollständigen Reduzierung von Lebensmittelabfällen maximal sechs Prozent der gesamten ernährungsbedingten Emissionen vermeiden. (3,0 – 6,0 Mio. t CO2-Äq Minderungspotenzial)

Pressekontakt:
Mathias Paul, Leiter der Pressestelle
Referat MK1
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Quelle: BMEL