Stellungnahme Nr. 037/2019 des BfR vom 26. September 2019.
Materialien, die unmittelbar und bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, heißen auch „Lebensmittelkontaktmaterialien“. Dazu zählen neben Kartonverpackungen, Bäckertüten und Servietten auch andere Utensilien wie Muffinformen und Trinkhalme. Bei ihrer Produktion werden zahlreiche Hilfs- und Veredelungsstoffe eingesetzt. Ein Beispiel sind (Azo-) Farbmittel, mit denen manche dieser Produkte eingefärbt oder bedruckt werden. Gelangen (Azo-) Farbmittel in den menschlichen Körper, können sie durch den Stoffwechsel aufgespalten werden.
Zu den Spaltprodukten gehören unter anderem primäre aromatische Amine (paA). Einige Vertreter dieser Substanzgruppe sind krebserzeugend. PaA und weitere Stoffe können zudem als Verunreinigung in (Azo-) Farbmitteln vorkommen. In bunt bedruckten Papierservietten, Bäckertüten und anderen bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen können sie ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn sie auf Lebensmittel übergehen und durch deren Verzehr in den menschlichen Stoffwechsel gelangen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich mit den möglichen Gesundheitsrisiken erneut beschäftigt (siehe frühere BfR-Stellungnahme Nr. 021/2014). Ausgangspunkt sind neue Daten aus dem Jahr 2018. Im vorliegenden Fall bewertete das BfR das gesundheitliche Risiko, das aus den gemessenen Übergängen der vier Stoffe Naphthol AS, NAAX, NDPA und HNS aus papierhaltigen Lebensmittelkontaktmaterialien resultiert. Die Substanzen sind sehr wahrscheinlich Ausgangsstoffe, Verunreinigungen oder Abbauprodukte von (Azo-) Farbmitteln. Zur Bestimmung der Übergänge ins Lebensmittel kam die KaltwasserextraktMethode zum Einsatz. Die Proben wurden 24 Stunden lang bei Raumtemperatur mit dem Lebensmittelsimulanz Wasser in Kontakt gebracht, und anschließend wurden die resultierenden Gehalte der vier Stoffe im Wasser bestimmt.
Für alle vier Verbindungen gibt es weder gesetzlich festgelegte Migrationsgrenzwerte noch abgeleitete gesundheitliche Richtwerte. Das BfR hat ausgehend von toxikologischen Daten zu den genannten Verbindungen sowie Stoffen mit ähnlicher chemischer Struktur und durch computergestützte Vorhersagemodelle gesundheitlich akzeptable Aufnahmewerte abgeleitet. Demnach sind bei einem 60 kg schweren Menschen für HNS bei einer Aufnahme von 360 μg (Mikrogramm) pro Tag gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. 1 Die aus den untersuchten Proben übergehenden Mengen an HNS stellen kein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar.
Für die Substanzen Naphthol AS, NAAX und NDPA ist die derzeitige Datenlage deutlich schlechter als für HNS. Basierend auf den vorhanden Daten sowie computergestützten Vorhersagen ist derzeit davon auszugehen, dass diese Stoffe bzw. ihre Spaltprodukte im menschlichen Organismus – anders als HNS – aufgrund ihrer chemischen Struktur sowohl erbgutverändernde als auch krebserzeugende Eigenschaften besitzen könnten.
Entsprechend dem TTC-Konzept („Thresholds of Toxicological Concern“) sind allerdings selbst für erbgutverändernde Substanzen bei einer täglichen Aufnahmemenge von maximal 0,15 μg pro Person (mit 60 kg Körpergewicht) gesundheitliche Beeinträchtigungen unwahrscheinlich. Die aus einigen der untersuchten Proben freigesetzten Mengen an Naphthol AS, NAAX bzw. NDPA könnten zu einer Überschreitung dieser täglichen gesundheitlich akzeptable Aufnahmemenge um ein Vielfaches führen. Besonders auffällig war Verpackungspapier für Backwaren, das häufig mehrere der Substanzen enthielt. Andere Probengruppen wie Trinkhalme, Muffinformen und Servietten waren insgesamt deutlich weniger belastet.
Die hohen Freisetzungsmengen an Naphthol AS, NAAX und NDPA sind vor dem Hintergrund des Verdachts auf erbgutverändernde Eigenschaften dieser Substanzen gesundheitlich nicht akzeptabel. Das BfR rät daher, dass Materialien, die diese Substanzen beziehungsweise ihre Ausgangsstoffe freisetzen, nicht im Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden sollten, bis geeignete toxikologische Studien vorliegen, die die Sicherheit der genannten Verbindungen belegen.
In jeder Probengruppe gab es zudem auch Proben, in denen keine Freisetzung von Naphthol AS, NAAX und NDPA nachgewiesen werden konnte. Die Hersteller sollten ihre Rohstoffe und Endprodukte auf Verunreinigungen mit diesen Substanzen bzw. deren Freisetzung prüfen und ggf. Alternativen zu den verwendeten Materialien suchen.
1) Es wird bei den auf die Person bezogenen Werten immer ein Körpergewicht von 60 kg angenomment dem Mittagstisch für Bedürftige zugute, und so gehören die Gastfreundschaft im Kirchenraum und beim Mittagstisch sichtbar zusammen!
Quelle: BfR