Klimapaket der Bundesregierung: Lebensmittelwirtschaft engagiert sich breit für Klimaschutz

Zu dem heute vorgestellten Klimapaket der Bundesregierung und hier speziell den Klimaschutzmaßnahmen des Bundesagrarministeriums erklärt Philipp Hengstenberg, Präsident des Lebensmittelverbands Deutschland e. V.:

„Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung dem zukunftsentscheidenden Thema Klimaschutz die notwendige Bedeutung beimisst und entsprechende Maßnahmen vorlegt. Der deutschen Lebensmittelwirtschaft ist absolut bewusst, dass sie Teil der Lösung zur Erreichung der Klimaziele sein muss. Es existieren auf allen Stufen der Wertschöpfungskette bereits zahlreiche Aktivitäten und Initiativen für nachhaltiges, ressourcenschonendes und sozial verantwortliches Wirtschaften.

Die Ansatzpunkte sind vielfältig und oft sehr branchen- und produktspezifisch. Eine klimafreundliche Ernährung hat viele Facetten und muss deshalb an jeder Schnittstelle mitgedacht werden. Übergreifend sind aktuell zum Beispiel vermeidbare Lebensmittelabfälle und der richtige Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie optimierte Verpackungslösungen im medialen Fokus.

Deshalb unterstützt der Lebensmittelverband die Aufklärung über das Mindesthaltbarkeitsdatum mit unterschiedlichen Tools wie Print-Broschüren oder Erklärvideos und engagiert sich für Mehrweg-Verpackungslösungen in Handel und Gastronomie, u. a. mit Merkblättern zum hygienischen Umgang. Unsere Merkblätter, z. B. für Coffee-to-go-Becher, gelten als anerkannte Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und geben Wirtschaft, Überwachung und Verbrauchern mehr Sicherheit beim Umgang mit solchen innovativen Mehrweglösungen.“

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, also aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

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Quelle: Lebensmittelverband