Verbesserungen beim Tierwohl, nachhaltiger Bewirtschaftung und Artenschutz  

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesvorhaben des Bundesagrarministeriums: Tierwohlkennzeichengesetz, Direktzahlungen-Durchführungsgesetz – ebenfalls behandelt wurde das Aktionsprogramm Insektenschutz.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das Tierwohlkennzeichengesetz der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen. Damit hat ein wichtiges Projekt des Koalitionsvertrags das Kabinett passiert. Das Kennzeichen greift die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf, unterstützt die Landwirte und führt zu einer Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung.

Dazu die Ministerin: „Lange Jahre wurde über eine staatliche Tierwohlkennzeichnung debattiert, heute hat das Kabinett unseren Gesetzesentwurf angenommen. Das ist ein großer Erfolg. Es ist ein entscheidender Schritt zu mehr Tierwohl, mehr Orientierung und Transparenz für die Verbraucher sowie zur Einkommenssicherung der Tierhalter.

Wir setzen auf ein staatliches, glaubwürdiges Tierwohlkennzeichen, das wie das Bio-Siegel eine Positivkennzeichnung ist für Erzeugnisse, die über dem gesetzlichen Standard liegen. Der Verbraucher erkennt so auf einen Blick, wo mehr Tierwohl drinsteckt – und warum es mehr kostet. Für den Tierhalter ist es ein Vorteil im Wettbewerb. Wenn er verbindlich und nachprüfbar höhere Kriterien einhält, mehr für das Tierwohl tut, kann er mit dem Kennzeichen werben. Zudem gibt es eigene Kontrollen. Das macht seine Bedeutung und Glaubwürdigkeit aus.

Mit aller Kraft werden wir nun weiterarbeiten, dass so schnell wie möglich die ersten gekennzeichneten Produkte in den Ladenregalen liegen – die Markteinführung unterstützen wir mit 70 Millionen Euro. Zudem wollen wir Stallumbauten zugunsten des Tierwohls fördern und erleichtern. Dazu sind wir in guten Gesprächen mit dem Bundesbauministerium zur Änderung des Baugesetzes.

Wie Dänemark und die Niederlande fangen wir auf nationaler Ebene an und wollen so eine Sogwirkung in Europa entfalten. Im Rahmen der Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr werde ich mich für ein EU-weit verpflichtendes Tierwohlkennzeichen einsetzen.“

Das staatliche Tierwohlkennzeichen ist ein wichtiger Baustein der Nutztierstrategie des Bundesagrarministeriums, die einen Umbau der Tierhaltung gemeinsam mit den Landwirten hin zu mehr Tierwohl zum Ziel hat

Der Gesetzesentwurf des Bundesagrarministeriums zum staatlichen Tierwohlkennzeichen regelt unter anderem die folgenden Punkte:

  • Es soll bundesrechtlich ein einheitliches Tierwohlkennzeichen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft eingeführt werden.
  • Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens ist an die Erfüllung bestimmter Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen müssen, geknüpft.
  • Die Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Anforderungen an die Verwendung des Tierwohlkennzeichens erfolgt durch private Kontrollstellen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und überwacht werden.
  • Die Ahndung von Verstößen gegen dieses Gesetz als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit gewährleistet die notwendige Abschreckungswirkung, um eine missbräuchliche Verwendung des Tierwohlkennzeichens zu verhindern und damit das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Kennzeichen zu sichern bzw. zu erhöhen.
  • Einzelheiten zu den Anforderungen an die Verwendung des Tierwohlkennzeichens, die Voraussetzungen sowie das Verfahren zur Zulassung der Kontrollstellen und der Gestaltung des Kennzeichens, sollen in Rechtsverordnungen geregelt werden.

Den Gesetzesentwurf des Tierwohlkennzeichengesetzes finden Sie hier.

Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Ein Beitrag zu einer nachhaltigeren und umweltschonenderen Bewirtschaftung sowie zu einer verstärkten Vitalisierung ländlichen Räume ist die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Im kommenden Jahr sollen in Deutschland sechs Prozent der Mittel von der ersten in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgeschichtet werden. Bisher sind es 4,5 Prozent – der neue Prozentsatz gilt nur für das Jahr 2020. Etwa 90 Prozent der umgeschichteten Gelder fließen an die Landwirte zurück.

„Mit den zusätzlichen Mitteln ermöglichen wir es den Bundesländern, ihre Förderprogramme unter anderem für Leistungen der Landwirte im Klima- und Umweltschutz und Projekte zur Belebung des ländlichen Raums durchzufinanzieren – damit kommen sie auch der Landwirtschaft zugute. Darüber hinaus können die Länder mit dem zusätzlichen Geld neue Anträge bewilligen. Zum Beispiel für den Öko-Landbau. Die Erhöhung der Umschichtung ist damit ein Beitrag zu einer nachhaltigeren und umweltschonenderen Bewirtschaftung sowie zur ländlichen Entwicklung“, so die Ministerin.

Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf

  • Für die Antragsjahre 2015 bis 2019 der GAP ist im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz geregelt, dass 4,5 Prozent der für Deutschland festgesetzten jährlichen nationalen Obergrenzen für die Direktzahlungen als zusätzliche Mittel in die zweite Säule der GAP umgeschichtet werden.
  • Für das Antragsjahr 2020 ist eine solche Umschichtung erst kürzlich aufgrund einer Änderung des EU-Rechts zulässig geworden. Der Gesetzentwurf sieht für das Jahr 2020 eine leicht, und zwar um 1,5 Prozentpunkte, höhere Umschichtung auf 6 Prozent vor. Konkret ist das eine Erhöhung um 4,50 Euro pro Hektar. Damit wird das Ziel verfolgt, dass insbesondere die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanziert werden können und zusätzlich mit diesen Mitteln Neuverpflichtungen eingegangen werden können.
  • Die Erhöhung des Umschichtungssatzes leistet einen Beitrag, um den großen Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur – und Tierschutz steht, Rechnung zu tragen. Sie trägt ebenfalls zu einer Vitalisierung ländlicher Räume bei.
  • Einführung einer Bagatellregelung, die vorsieht, dass bei einer Umwandlung von Grünland in Ackerland die Genehmigungspflicht entfällt, wenn ein Betriebsinhaber bis zu 500 m² im Jahr Grünland zu Ackerland umbrechen will.

Den Gesetzesentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes finden Sie hier.

Aktionsprogramm Insektenschutz

Verabschiedet im Kabinett wurde ebenfalls das ‚Aktionsprogramm Insektenschutz‘. Mit dem Programm will die Bundesregierung wesentlichen Ursachen des Insektenschwunds entgegenwirken und die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland verbessern – in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft.

Julia Klöckner: „Der Schutz von Insekten ist für unser Ministerium ein zentrales Anliegen, ebenso für die Landwirtschaft. Denn wo keine Insekten sind, findet keine Bestäubung statt. Auch gibt es viele Insekten überhaupt nur, weil Böden landwirtschaftlich genutzt werden. Die Branche leistet in vielen Bereichen schon heute ihren Beitrag. Gleichzeitig machen wir mit dem Aktionsprogramm deutlich, dass Insektenschutz breit gedacht werden muss. Es geht auch um Lichtverschmutzung in den Städten, die Versiegelung von Flächen sowie den Verkehr und die Verkehrsinfrastruktur.

Wir alle müssen unseren Beitrag leisten, Insektenschutz beginnt im eigenen Garten. Klar ist aber auch, dass wir gerade unseren Landwirten im Sinne des Allgemeinwohls mit diesem Programm einiges abverlangen. Daher lassen wir sie damit nicht allein. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz soll es jährlich 50 Millionen Euro für einen Sonderrahmenplan „Insektenschutz“ geben.“

Die Maßnahmen des Aktionsprogramms umfassen neun Handlungsbereiche:

  1. Insektenlebensräume und Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft fördern
  2. Lebensräume für Insekten in anderen Landschaftsbereichen wiederherstellen und vernetzen
  3. Schutzgebiete als Lebensräume für Insekten stärken
  4. Anwendung von Pestiziden mindern
  5. Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Böden und Gewässer reduzieren
  6. Lichtverschmutzung reduzieren
  7. Forschung vertiefen – Wissen vermehren – Lücken schließen
  8. Finanzierung verbessern – Anreize schaffen
  9. Engagement der Gesellschaft befördern

Pressekontakt:
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Quelle: BMEL